Veröffentlicht 19. Juni 200619 j Hallo, mal ne Frage, zu der ich bisher keine Antwort finden konnte : Sollte man bei der Präsentation seine abgelehnten Projektanträge in irgendeiner Form erwähnen ? Mein Antrag wurde 2mal abgelehnt Gruß thaDON
19. Juni 200619 j Nein, denn du präsentierst doch dein genehmigtes Projekt. Oder hast du die nicht genehmigten Projekte etwa auch durchgeführt?
19. Juni 200619 j Ok, danke. Dachte dass die vielleicht irgendwie erwähnenswert sind. Aber jetzt wo ich mirs recht überlege, präsentiere ich ja die Projektarbeit und diese fängt nach dem genehmigten Projektantrag an.
23. August 200618 j Dein Projektantrag wurde 2mal abgelehnt? Ich dachte nach dem 2. Mal gilt der Prüfungsteil A, also die betriebliche Projektarbeit, als nicht bestanden? Oder gilt das wieder mal nur in Baden-Württemberg?
23. August 200618 j Dein Projektantrag wurde 2mal abgelehnt? Ich dachte nach dem 2. Mal gilt der Prüfungsteil A, also die betriebliche Projektarbeit, als nicht bestanden? Obacht! Der Antrag wurde zweimal abgelehnt, das hat noch nix mit bestehen oder nicht bestehen zu tun. Und, mal von euerer Annahme ausgehend, nach dem 2. Mal nicht bestanden: Man kann die Prüfung nach BBiG zweimal wiederholen, macht 1 + 2 = insgesammt 3 Mal teilnehmen. bimei
23. August 200618 j Quelle: IHK Stuttgart - Merkblatt Projektantrag: 5. Wird ein erneut eingereichter Antrag vom Prüfungsausschuss nicht genehmigt, gilt die Prüfung im Prüfungsteil A „Betriebliche Projektarbeit“ als nicht bestanden. Ist das wieder mal eine Besonderheit von Baden-Württembert?
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