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Während dem letzten Ausbildungsjahr selbstständig machen?


wuerz

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Servus allesamt,

ich war hier schon lange Zeit passiver "Mitleser" und heute folgt sodann mein erster Beitrag mit einer etwas komplizierten Frage:

Ich habe von 1997 - 2004 (7 Jahre) unausgebildet (direkt nach der Bundeswehr, mit vorhergehendem Abitur) in einem IT-Unternehmen mittlerer größe "so" gearbeitet, als IT-Fachkraft, möge es man nennen wie man mag - der Aufgabenbereich enstprach weitestgehend dem eines FI/SI's.

2004 entschloß ich mich dann trotz geringeren Lohns das ganze nochmal in dem Betrieb als Ausbildung zum FI/SI durchzuführen (wie ich heute merke eine etwas falsche Entscheidung).

Leider ist mein damaliger AG - der übrigens von der Atmosphäre und Arbeitsklima her ein wunderbarer Ausbildungsbetrieb war - in finanzielle Turbulenzen geraten und meine Lohnzahlungen wurden immer mehr unzuverlässiger.

Trotz "Mit Chef per Du", "kommen und gehen (fast) wann ich wollte" und sonstiger positiver Impulse musste ich mich schweren Herzens entscheiden die Ausbildung woanders fortzusetzen und wir verabschiedeten uns mit einem Aufhebungsvertrag.

Nun bin ich seit Anbeginn des 2. LJ's in einem neuen Betrieb und logischerweise kurz vor dem 3 LJ.

Parallel dazu, ca. ab 2002 betätige ich mich mit einem Bekannten als Softwareentwickler für Web-Anwendungen. Unser Kundenstamm ist okay, und der Verdienst nebenher wesentlich mehr wie mein Azubi-Gehalt. Beide AG's wissen von meinem "Nebenverdienst" und tollerieren es. (FI/SI lerne ich im Grunde nur, weil der alte AG kein Betätigungsfeld für einen AE'ler hatte).

Nun ist aber der Punkt erreicht, dass mich meine Softwareentwicklungsarbeit zeitlich auffrisst. Sprich, ich schaffe es nicht mehr Arbeit (09-18h) und "eigene" Arbeit (19h - open end) vernünftig unter einen Hut zu bringen.

Ich erwäge nun also mich selbstständig zu machen. Und ja ich habe mich schon informiert was für kosten auf mich zukommen und auch kalkuliert. Darum mache ich mir nicht die Sorgen.

Aber - um es nun schlussendlich auf den Punkt zu bringen:

Ich möchte meinen Ausbildungsberuf abschließen, ganz einfach weil ich diesen "Schein an der Wand" hängen haben will und falls irgendwann mal alles doch nicht so rosig läuft ich immer noch eine Basis als Arbeitnehmer habe. Jetzt ist natürlich das Problem: Kündige ich - darf ich die Ausbildung nicht beenden.

Desweiteren ist mir erstmalig aufgefallen, dass nach §45 Berufsbildungsgesetz: Können Personen in besonderen Fällen zur Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf zugelassen werden, wenn sie nachweisen, dass sie "mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen [sind], in dem die Prüfung abgelegt werden soll.

Und eine Fachober-/Hochschul-Reife kann auch angerechnet werden.

Also nun zur Praxis: Wenn ich kündige kann ich keine Prüfung machen. Was bleibt mir also übrig? Aufhebungsvertrag erbitten?

Und dann Prüfung machen (Antrag stellen mit dementsprechenden Nachweisen) ?

Und vor allem, was passiert mit der Berufsschule? Geht man noch weiter hin (bisher bin ich ja - ich bin ja *noch* kein externer), oder muss man den Berufsschulunterricht beenden. Oder gar, ist man wenn man denn von sich aus noch gehen will auf "good-will" des Schulleiters/Fachleiters angewiesen?

Fragen über Fragen - vielleicht kann mich jemand zu dieser von mir aus gesehen schwierigen Problematik erleuchten.

Ich hab mir zwar einen Termin mit meinem Ausbildungsberater vereinbart, aber erst in 2 Wochen - die Herren sind wohl ziemlich beschäftigt. Ausserdem bezweifel' ich ehrlich, ob sie mir ernsthaft weiterhelfen können.

Vielen Dank schonmal!

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Es wäre vllt. eine Möglichkeit die Ausbildung einfach zu verkürzen (wenn ich richtig verstanden habe kommst du ja jetzt ins 3. Lehrjahr?).

Bin grad dabei meine Unterlagen zum verkürzen auszufüllen deswegen kann ich dir ein paar Infos geben:

Wenn du verkürzt hast du am 20. November 06 deine Abschlussprüfung und die mündl. müsste so januar/februar sein.

Falls du die Ausbildung abbrechen solltest glaube ich nicht dass du noch zur Berufsschule kannst (wg. Versicherungsproblemen, ... oder so? *weiß ich aber nicht sicher*).

$9 Absatz 2 der Prüfungsordnung:

Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweiset, dass er mindestens das Zweifache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem er die Prüfung ablegen will. Hiervon kann abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft dargetan wird, dass der Bewerber Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Zulassunganforderung:

3.1 Anmeldeformular mit Anlage

3.2 Tätigkeitsnachweise in Fotokopie oder glaubhafte Darlegung über den Erwerb von Kenntnissen und Ferigkeiten im Sinne des $9 Absatz 2 PO (bitte in chronologischer Reihenfolge nummerieren

3.3 Das Zeugnis der zuletzt besuchten Schule mit Schulabschluss (Kopie genügt)

3.4 Tabellarischer Lebenslauf

Anmeldeschluss zum verkürzen (bei meiner IHK) ist der 31.08.06!

Wie es mit der Projektarbeit aussieht kann ich dir leider nicht sagen.

Hoffe ich konnte dir ein bisschen helfen!

Grüße

F.

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..wer weiss wie das mit Deiner Fa. weiter geht, wenn es im Moment auch gut läuft!? Wenn Du es Dir zutraust, trotz doppelter Arbeitszeit, die Prüfung vor zu ziehen, dann solltest Du das vorrangig in Angriff nehmen. Infos gibt es bei Deiner zuständigen IHK diesbezüglich!

Gruß Mata

:marine

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@ Fliop: entschuldige bitte, aber ich muss ein paar Sachen deiner Aussagen richtigstellen.

Die Möglichkeit, eine externe Prüfung ohne Berufsausbildung abzulegen besteht bereits nach der 1,5 fachen Tätigkeitzeit im Vergleich zur Regelausbildungszeit im Beruf. Siehe auch § 45 BBiG. http://bundesrecht.juris.de/bbig_2005/__45.html

Das wurde im April 2005 geändert, es kann sein, dass die Prüfungsordnung, die du gefunden hast, noch nicht auf dem aktuellen Stand ist.

Schwerwiegender ist allerdings das Problem "Ausbildungsvertrag kündigen". So einfach kommt ein Azubi nicht aus einem Vertrag raus, siehe § 22 BBiG:

2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden [...]

2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

http://bundesrecht.juris.de/bbig_2005/__22.html

Eine fristgemässe Kündigung durch den Azubi geht nur, wenn er für immer und alle Zeiten auf diesen Beruf verzichtet!

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@ Fliop: entschuldige bitte, aber ich muss ein paar Sachen deiner Aussagen richtigstellen.

Die Möglichkeit, eine externe Prüfung ohne Berufsausbildung abzulegen besteht bereits nach der 1,5 fachen Tätigkeitzeit im Vergleich zur Regelausbildungszeit im Beruf. Siehe auch § 45 BBiG. http://bundesrecht.juris.de/bbig_2005/__45.html

Das wurde im April 2005 geändert, es kann sein, dass die Prüfungsordnung, die du gefunden hast, noch nicht auf dem aktuellen Stand ist.

Ich habe 15 Minuten bevor ich das geschrieben habe den Brief von der IHK bekommen, um meine Verkürzung zu beantragen und indem steht es mit 2-fach!

Kann ja sein das die IHK alte Regelungen abdruckt (kann ich mir zwar nicht vorstellen aber ist ja möglich!) Wenn dem nicht so ist, passt es ja auch.

Ich kann den Brief auch gerne einscannen!!!

MfG

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Tja, ich weiss nicht, auf welcher Grundlage deine lokale IHK noch arbeitet, es kann gut sein, dass in der Prüfungsordnung dort noch nicht die Änderungen aus dem Gesetz übernommen wurden. Wie gesagt, die gesetztliche Grundlage (Siehe meinen Link zum BBiG) verlangt nur noch eine 1,5 fache Zeitspanne im Berufsfeld.

Einscannen brauchst du das nicht, ich glaub dir das gerne. ;)

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Schwerwiegender ist allerdings das Problem "Ausbildungsvertrag kündigen". So einfach kommt ein Azubi nicht aus einem Vertrag raus, siehe § 22 BBiG:

http://bundesrecht.juris.de/bbig_2005/__22.html

Eine fristgemässe Kündigung durch den Azubi geht nur, wenn er für immer und alle Zeiten auf diesen Beruf verzichtet!

Genau das ist, was meiner Ansicht nach halt irsinnig ist. Okay, so Situationen wie meine gibt es nicht oft - gar keine Frage, aber: Der einzige mögliche Grund da rauszukommen ist sich kündigen zu lassen, damit eine Fortsetzung möglich ist. Und da ein Azubi nicht einfach "so" kündbar ist muss er halt grobe "Fouls" begehen. Ich finde das schon etwas krass. Soll ich etwa vom Arbeitsplatz fernbleiben um meine Prüfung machen zu können? :schlaf:

Natürlich geht das nur, wenn der Arbeitgeber keinem Aufhebungsvertrag zustimmen würde. In anderen Worten: Mein AG muss mir erlauben zu gehen *sigh* ... Naja vielleicht seh ich das auch etwas engstirnig, mit 25 und einigen jahren Berufserfahrung sieht man dass sicherlich etwas anders, grad wenn man sich selbstständig machen möchte.

Und ja (um auf die Frage eines Vorposters einzugehen) ich traue mir das zu - die Selbstständigkeit liegt in der Familie und funktioniert bei allen bisher bestens (auch wenn das nicht heisst dass es bei mir genauso sein muss), nichtsdestotrotz ist die Auftragslage (man muss schon fast sagen: leider) sehr gut.

so far

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Wie gut kommst du mit deinem Arbeitgeber aus? Wie kulant ist der?

(1) Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit richten (Teilzeitberufsausbildung).

http://bundesrecht.juris.de/bbig_2005/__8.html

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Ohne überheblich wirken zu wollen, ich hab ja ca. 7 Jahre Berufserfahrung hinter mir. Eine Verkürzung wurde abgelehnt, das wäre für mich "zu stressig" (Pseudo-Blabla). Ist doch klar, dass ich eine gute und billige Arbeitskraft darstelle die nur (im Schnitt) 1,5 Tage die Woche nicht da ist. Und das alles für 620€/Monat - besser kann es ein AG nicht haben.

Das grundsätzliche Problem ist, dass viele AG es bierernst meinen "Nunja, er ist ja auf dem Papier ein Azubi also wird er als solcher behandelt - endepeng!". Ich bin davon überzeugt dass man das ganze nicht schwarz/weiss sehen kann.

Das mit der Prüfung vorziehen habe ich begraben, mir geht es primär eigentlich garnicht darum sofort und unbedingt schnellstmöglich die Prüfung abzulegen.

Sondern mich vollständig selbstständig zu machen und meine Prüfung abzulegen, dass kann ruhig im Sommer 07 sein. Ich hab nur ernsthaft keinen Bock nicht zugelassen zu werden.

Mein Vorgehen sieht voläufig so aus: Ich stelle den Antrag auf Zulassung zur Prüfung als "externer" nach §45 BBiG mit den Nachweisen meiner Tätigkeit im Berufsfeld eines FISI's die vor meiner Ausbildungszeit enstanden sind.

Mal gucken was passiert was die IHK sagt, wenn Sie mich schon bereits im System haben als aktuellen Azubi...

so far

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