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Geschrieben

Hallo.

Momentan muss man ja keine Voraussetzung erfüllen, um FI-SIs ausbilden zu dürfen.

Wie lange noch?

Gilt das dann nur für neue Ausbildungsverhältnisse, oder auch für bestehende?

Bundesland: BaWü.

Ciao.

Geschrieben

Zusammenfassung

"Ausbildungsverhältnisse, die in der Zeit vom 01. August 2003 bis 31. Juli 2008 bestehen oder begründet werden, von der Pflicht zum Nachweis von Kenntnissen nach dieser Verordnung befreit."

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