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Geschrieben

Tach auch,

ich arbeite schon seit geraumer Zeit als Programmierer, hätte aber endlich gerne einen Abschluß, der das auch belegt.

Die IHK bietet nach § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz die Möglichkeit, die Abschlussprüfung als außerordentlicher Prüfungsteilnehmer zu absolvieren.

Da man ohne Ausbildung offenbar eine andere Prüfung schreibt, würde mich interessieren, welche Prüfungen ich schreiben muss und auf welche Themen genau ich mich als Externer vorbereiten muss.

Die IHK ist bei dieser Prüfungsvorbereitung leider nicht besonders hilfreich...

Weiß hier jemand was dazu?

Thanks...

Geschrieben
Da man ohne Ausbildung offenbar eine andere Prüfung schreibt...
Nein. Als "externer Prüfungsteilnehmer" schreibst du genau die gleichen Prüfungen wie die klassischen Auszubildenden, du wirst auch ganz normal in den Prüfungszyklus eingeordnet.

Also auch für dich gilt:

Drei Klausuren: GH 1, GH 2 und Wiso; ein Projekt mit Dokumentation; Projektpräsentation und Fachgespräch.

Zum Üben: alte Prüfungsfragen aus den Klausuren kann man beim U-Form-Verlag kaufen.

Geschrieben

Verwirrung...

Wo jetzt der vierteljährliche Rhythmus herkommt, weiss ich nicht.

Die Fachinformatiker als kaufmännischer Beruf haben einen halbjährlichen Prüfungsrhythmus. Siehe auch: Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen.

Aus meiner Erfahrung schreiben die externen Prüflinge genau die gleiche Prüfung zu genau den gleichen Terminen wie die normalen Azubis.

Wieso sollte da auch eine Extrawurst gebraten werden?

Geschrieben
Dass es heisst also, es gibt noch zwei weitere normale Abschlussprüfungen, die normale Auszubildende nie zu sehen bekommen?

Nö, gibt jeweils zwei Zwischen- und Abschlussprüfungstermine. Siehe auch aka.

Abweichende Termine von anderen Berufen gibt es bspw. für Floristen und z.T. Industriekaufleute.

bimei

Geschrieben
Nö, das sind jeweils zwei Zwischen- und Abschlussprüfungstermine.
Wobei das, im direkten Zusammenhang mit den Abschlussprüfungen nach § 45.2 BBiG auf der von Hcore genannten Webseite wirklich verwirrend ist. ;)
Geschrieben
Wobei das, im direkten Zusammenhang mit den Abschlussprüfungen nach § 45.2 BBiG auf der von Hcore genannten Webseite wirklich verwirrend ist. ;)

Darum mein Zusatz, siehe geändertes Posting bzgl. Floristen. Auch die können ja eine "Externenprüfung" ablegen. ;-)

bimei

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