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Crawler-Infos auf der eigenen Seite präsentieren

Empfohlene Antworten

Hallo,

ich würde gerne wissen, ob es rechtlich gestattet ist, Informationen, die ich durch einen Crawler bekomme, auf der eigenen Webseite zu benutzen.

Beispiel:

Ich habe durch einen Crawler von einer Seite, wo z.B. Termine von Fußballspielen gezeigt werden, alle Termine bekommen und will diese nun auch auf meiner Seite anzeigen. Ist das gestattet, oder muss ich mir die Infos in diesem Fall durch selbständige Recherche erarbeiten und darf sie dann erst präsentieren?

Ich hoffe meine Frage kam bei allen an ;) Falls nicht, einfach mal nachhaken!

Gruß

Scherzkeks

Kommt auf die Seite selber an, wo die die Infos herbekommst. Wenn dort was steht, dass die Inhalte urherberrechtlich geschützt sind o.ä. und dass eine Nutzung der Inhalte nicht gestattet ist oder die Erlaubnis des Inhabers benötigt, dann solltest du das besser beachten.

Ansonsten würd ich auch auf Nummer sicher gehen und das mit dem Anbieter der Termine bzw der Seite absprechen. Es sind zwar öffentlche Termine, aber u.U. kann man da den Datenbankenschutz im UrhG für sich beanspruchen.

Generell ist es nämlich nicht so, dass man Sachen nur weil man sie im Internet veröffentlicht auch für jeden zur Nutzung o.ä. freigibt.

EDIT:

Auch wenn die Nutzung der Termine ansich vielleicht ok wäre, könnte es dennoch Probleme geben, wegen der Art wie du sie bekommst. Du "klaust" die ja von einer anderen Seite. Allein dagegen könnte der Inhaber der Seite ja schon was haben. Zurecht. Auch wenn die Nutzung der Termine deinerseits nicht zu beanstanden wäre.

Gibt es dafür den Gesetze bzw. Bestimmungen? Wo kann ich soetwas nachlesen?

Die Daten, die ich bekomme sind an sich nicht urheberrechtlich geschützt. Es sind ja nur Termine zu öffentlichen Veranstaltungen.

Ist das denn wirklich schon "Klauen", wenn ich mir die Infos besorge und sie dann selber anzeige? Der Anbieter muss die Termine ja auch irgendwo weghaben. Der kann die Termine ja nicht selbst machen/bestimmen.

Gruß

Scherzkeks

Gibt es dafür den Gesetze bzw. Bestimmungen? Wo kann ich soetwas nachlesen?

Das UrhG z.B.

Die Daten, die ich bekomme sind an sich nicht urheberrechtlich geschützt. Es sind ja nur Termine zu öffentlichen Veranstaltungen.

Ist das denn wirklich schon "Klauen", wenn ich mir die Infos besorge und sie dann selber anzeige?

"Klauen" deswegen (und auch deswegen in ""), weil du dafür ja Traffic beim Anbieter erzeugst (den er so vielleicht gar nicht haben will). Außerdem gibt es im UrhG eine Bestimmung zum Schutz von Datenbanken. Auch wenn der Inhalt dort ansich nicht geschützt ist, ist es die DB (mitsamt der Inhalte daraus), weil die ja erst zusammengestellt werden musste o.ä. (Genaueres im Gesetz nachsehen)

Dann frag doch wo der die her hat oder den der die Termine wohl urspr. mal gemacht hat ob du sie bekommst und benutzen kannst.

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