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Übergangsgeld


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Hallo, ich bin neu in diesem Forum und suche jemand, der vor einiger Zeit mal in der gleichen Situation war. Ich habe diese Woche vom AA eine Zusage für eine Umschulung zum Fachinformatiker/SI bekommen.Als es um das Unterhaltsgeld ging, zeigte sich mein Rehaberater sehr bedeckt. Zuerst behauptete er ich hätte keinen Anspruch!! Dann war ihm keine Aussage mehr zu entlocken.

Also ich habe die letzten drei Jahre 12 Monate in einem beitragspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden. Davon bezog ich 6 Wochen Krankengeld. Seit 15 Monaten beziehe ich nun Krankengeld. In den einschlägigen "Info"broschüren steht zwar viel drin, aber nichts was wirklich eine Information wäre. Kann mir jemand weiter helfen? Vielen Dank.

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Hi Sonnenschauer,

grundsätzlich hast Du Anspruch auf Übg, wenn kein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist, z. B. Rentenversicherungsträger (LVA/BfA), Berufsgenossenschaft. Die Bundesanstalt für Arbeit (BA) darf keine Leistungen gewähren, wenn Du z. B. eine Rente wegen vermindereter Erwerbsunfähigkeit beziehst. Wenn unklar ist, welcher Rehabilitationsträger zuständig ist, hat die BA vorläufig Leistungen zu erbringen (§ 6 Abs. 2 RehaAnglG).

Wichtig an dieser Stelle § 23 SGB III:

§ 23 Vorleistungspflicht der Arbeitsförderung

(1) Solange und soweit eine vorrangige Stelle Leistungen nicht gewährt, sind Leistungen der aktiven Arbeitsförderung so zu erbringen, als wenn die Verpflichtung dieser Stelle nicht bestünde.

Die allgemeinen Förderungsvoraussetzungen nach § 77 SGB III scheinst Du zu erfüllen, sonst hätte Dir das AA keine Zusage zur Umschulung gegeben.

Nach Deinen Angaben erfüllst Du auch die Vorraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, somit auch auf Übergangsgeld (Übg).

§ 26 Abs. 2 SGB III:

(2) Versicherungspflichtig sind Personen in der Zeit, für die sie

1. von einem Leistungsträger Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld oder von einem Träger der medizinischen Rehabilitation Übergangsgeld beziehen, wenn sie unmittelbar vor Beginn der Leistung versicherungspflichtig waren oder eine laufende Entgeltersatzleistung nach diesem Buch bezogen haben,

2. von einem privaten Krankenversicherungsunternehmen Krankentagegeld beziehen, wenn sie unmittelbar vor Beginn der Leistung versicherungspflichtig waren oder eine laufende Entgeltersatzleistung nach diesem Buch bezogen haben.

Demnach zählen auch die 15 Monate mit, in denen Du Krankengeld bezogen hast.

So, viel geschrieben, kurzer Sinn: Dein Rehaberater wird eventuell gezögert haben, weil nicht klar ist, wer die Leistungen zu erbringen hat, aber wie schon oben erwähnt, muß die BA erstmal in Vorleistung treten.

Hoffe das hilft Dir weiter.

Gruß

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Hallo bimei,

vielen Dank für Deine Antwort. Du scheinst von dem Thema wirklich Ahnung zu haben. Deshalb möchte ich noch eine Frage dran hängen. Und zwar zur Höhe des Übergangsgeldes. Wird das Übergangsgeld nach dem Gehalt berechnet? Oder nach dem Krankengeld der letzten 15 Monate? Wobei, wenn ich eine Umschulung mache, bin ich im Prinzip wieder voll arbeitsfähig. Vielen Dank

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Hallo ihr ! Mache das mit dem Übergangs - bzw. Unterhaltsgeld auch grade mit meinem AA durch. War genauso krank, dann Arbeitslos und bin jetzt in einer FSM FIAE . Das Problem ist , dass das AA deine Umschulung als Reha geltend machen möchte und somit dein Sozialversicherungsträger deine Umschulung nebst Unterhaltsgeld tragen muss. Diese Entscheidung kann sich aber hinziehen ( wenn es schnell gehen soll musst du denen ständig auf die Füsse tretten).

Die Höhe richtet sich bei mir nicht nach dem Krankengeld, sondern nach dem Arbeitslosengeld, dass soll so ungefähr in gleicher Höhe als Unterhaltsgeld von der (im meinem Fall) BfA weitergezahlt werden. Ich glaube allerdings nicht dass wenn du bereits in der Maßnahme bist, dir das AA Geld zahlt, solange deine Sozialversicherungsträger nichts zahlt ( weil der Antrag immer noch irgendwo rumhängt). Jedenfalls ist es bei mir nicht so !

Genauso kann es dir aber auch passieren, dass der/ die Reha Berater(in) nicht der Meinung ist, dass du eine Reha Maßnahme (Umschulung) brauchst, dann fängt alles wieder von vorne an, und du musst heftigst dein AA nerven.

Ich hoffe dich nicht all zu sehr verunsichert zu haben.

Alles gute bei der Umschulung

Gruß

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Original erstellt von Sonnenschauer:

Wird das Übergangsgeld nach dem Gehalt berechnet? Oder nach dem Krankengeld der letzten 15 Monate?

Als Bemessungszeitraum wird der letzte vor Beginn der Maßnahme abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum zugrunde gelegt, also nach dem Gehalt berechnet.

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Original erstellt von 10101010:

Ich glaube allerdings nicht dass wenn du bereits in der Maßnahme bist, dir das AA Geld zahlt, solange deine Sozialversicherungsträger nichts zahlt ( weil der Antrag immer noch irgendwo rumhängt). Jedenfalls ist es bei mir nicht so !

Nach § 23 SGB III ist das Arbeitsamt in der Vorleistungspflicht, heißt, sie müssen zahlen, bis die andere Stelle Leistungen gewährt.

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