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Geschrieben

Ich werde morgen eine Umschulung zum Fachinformatiker - Systemintegration beginnen. Allerdings habe ich ein großes Problem. Und zwar hat man mir im Arbeitsamt (Baden-Württemberg) gesagt, dass ich Arbeitsloasengeld für die Zeit für die Umschulung bekommen werde. Nun bin ich in Augsburg umgezogen. Ich war auf dem Arbeitsamt in Augsburg und die sagten mir dass ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld während der Umschulung hätte.

Ich hab nun über 2 1/2 Jahre gearbeitet. Und mir steht normalerweise "Arbeitslosengeld" zur Verfügung. Dann sagten die mir ich solle zu "Arge" gehen und da würde ich für diese Zeit "Hartz 4," also Arbeitslosengeld 2 bekommen. Ich war dort hab gefragt und die meintet dass ich richtig wäre und dass ich normalerweise Arbeitslosengeld 2 bekommen würde, für diese Zeit. Ich müsste nur noch einen Termin machen, um den Antrag abzugeben. Gestern habe ich dort dann angerufen und die sagten mir, nach einem längeren Gespräch, dass ich keinen Anspruch auf "Hartz 4" hätte.

Der Grund für die Ablehnung ist, dass die "Dekra-Akademie" eine private Schule ist.

Ich muss ja von irgendetwas leben. Muss eine Wohnung bezahlen und essen sollte ich auch irgendwie.

Hat jemand Erfahrung mit soetwas?

Sollte ich morgen zur Schule gehen, oder soll ich mich gleich abmelden und beim Berufsberater melden?

Geschrieben
Ich werde morgen eine Umschulung zum Fachinformatiker - Systemintegration beginnen. ... Ich war auf dem Arbeitsamt in Augsburg und die sagten mir dass ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld während der Umschulung hätte. ... und die sagten mir, nach einem längeren Gespräch, dass ich keinen Anspruch auf "Hartz 4" hätte.

Tja, stehst du denn dem Arbeitsmarkt zur Verfügung während der Umschulung? Eher nicht, gell? Daher schon mal kein AlG 1.

Hartz IV ist komplizierter, aber ohne Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt siehts eher mau aus.

Ich muss ja von irgendetwas leben. Muss eine Wohnung bezahlen und essen sollte ich auch irgendwie.

Wer hat sich denn wieder zur Schule geschickt? Deine eigene Entscheidung, gell?

Und wenn die Umschulung länger als 24 Monate dauert, gibts danach kein AlG 1, weil nichts eingezahlt innerhalb der letzten 24 Monate (sog. Rahmenfrist)

Geschrieben
Tja, stehst du denn dem Arbeitsmarkt zur Verfügung während der Umschulung? Eher nicht, gell? Daher schon mal kein AlG 1.

Hartz IV ist komplizierter, aber ohne Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt siehts eher mau aus.

Wer hat sich denn wieder zur Schule geschickt? Deine eigene Entscheidung, gell?

Und wenn die Umschulung länger als 24 Monate dauert, gibts danach kein AlG 1, weil nichts eingezahlt innerhalb der letzten 24 Monate (sog. Rahmenfrist)

Also, am besten ich rufe morgen an und sage ab?

Danke für deine Antwort übrigens :-)

Geschrieben
Kannst Du das denn so einfach? Keinen Vertrag unterschrieben?

Nur die Anmeldung habe ich unterschrieben, einen Vertrag habe ich nicht unterschrieben.

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