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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

So nach dem ich jetzt bei Psycho Dienst des AA war

bin ich ein stück weiter die haben mir gehnemigt

eine Umschulung zum FI/AE

zu machen nun läuft das halt noch über meine Beraterrin die war

aber leider heute am Tele.: nicht so auskunftswillig naja halt nicht die schnellsten. nun habe ich da noch offenen Fragen vieleicht kann mir jemand von euch helfen das ist eine Umschulung über eine Reha Massnahme vom

AA aus gesundheitlichen gründen.

Was bekommt man da so an geld vom AA

verdiene momentan 1700 Euro ohne Abzüge

bin verheiratet und habe 2 Kinder Frau ist zu hause

weil die sagen das kommt auf die Situation an??

und was habe ich für rechte möchte halt über ein

BFW Umschulen da ich von den Betrieben immer das selbe Höre

tut uns leid wir möchten den schulabgägern die möglichkeit geben.

naja und mir läuft die zeit weg.

Noch bin ich berufstätig aber mein Chef ist schon gut sauer

weil ich nur noch krank bin (2 Op´s)

naja und es wird net besser.

naja Reha ist relativ. So kannst es eigentlich ned nennen. Du kannst halt in deinem jetzigen Beruf aus gesundheitl. Gründen nicht mehr arbeiten. Dies hat dir der Amtsarzt bestätigt und jetzt bekomst du eine Umschulung.

Was dir zusteht? Kann man schlecht sagen. Wenn ich deine 1700 bruto nehme, von der LK 3 ausgehe und deine 2 Kinder dazunehme, würde ich grob geschätzt etwas über 900 € anpeilen. Das Umschulungsgeld liegt genauso hoch wie das Arbeitslosengeld.

Ja mir wurde gesagt zwischen 57 - 67 prozent aber genau ist das vom fall abhängig

Amtsartz hat schon alles bestätigt und der Psycho Dienst

hat auch meine eignung für FI festgestellt nun muss ich nur noch mit meiner

sachbearbeiterin zusammen kommen was ich im endefekt machen darf

BFW oder bei nem Ausbildungs betrieb

obwohl mir der gedanke BFW besser gefällt

da ja das AA nur 2 Jahre zahlt und ich halt glaube das da vollzeit schule

doch mehr vermitteln kann

da ja das AA nur 2 Jahre zahlt und ich halt glaube das da vollzeit schule

doch mehr vermitteln kan

Ich hoffe Dir ist klar, das vollzeit Schule keinerlei Berufserfahrung für Dich bringt und es für Dich schwieriger sein wird hinterher auch irgendwo ne Stelle als FIAE zu bekommen. Zumal Dein Alter, welches Du nicht genau angegeben hastm, wohl auch schon etwas höher liegen dürfte, wenn Du Frau und 2 Kinder hast.

Naja bin 27 Jahre da spricht man doch noch nicht von alter

Und bei der Schule wäre ja ein halbes jahr praktikum mit dabei

Das mit dem ausbildungsplatz zieht auch nicht so recht

das kann man so schmackhaft machen wie man möchte

auch wenn das den ausbildungs betrieb nichts kosten würde usw.

aber naja dann heist es man möchte denn neuen schulabgängern halt eine

chance geben usw gut da muss ich den betrieben auch recht geben

ist halt ein teufelskreis

du wirst es aber bei einer schulischen hinterher wahrscheinlich schwieriger haben, da gebe ich meinem Vorredner recht.

Das halbe Jahr Praktikum reisst es nicht raus.

btw

es sollten bei dir normalerweise 67% sein.

Ich habe eine Frage und zwar was muss ich für Noten haben um auf die Berufschule zu kommen.Wie viele Stunden Unterricht am Tag hat man den und ist dann die Fachabitur schwer??Verdienen Designer viel weniger und sind weniger angesehn??

Ich habe eine Frage...

Du hast doch gerade n Thread aufgemacht, wie wäre es mal mit Warten.

Die Formel Fragen=Antworten², geht hier nicht auf :mod:

naja ist wohl nicht so einfach

habe nur bedenken da ich ja bei einer umschulung

von 3 auf 2 jahre verkürzen muss

das das ganz schön eng wird gerade bei weiss net 1 woch block

schule im monat ??

das kommt drauf an, was dir besser liegt. Ich kann mit dem praktischen mehr anfangen. Wobei natürlich die Theorie auch nicht zu kurz kommen soll.

Also dass mit dem Verkürzen sollte i.d.R. vom Lernstoff her kein Problem sein. Das 1. LJ sind wirklich die Basics der Basics und danach wird es minimal schwieriger. Die Ausbildung "soll offiziell" die Mindestanforderung Hauptschule haben, damit jeder sie machen kann.

Wenn Du Dir mal ein paar alte Prüfungen anschaust, dann kannst Du Dir mal eine Vorstellung von der Ausbildung machen.

Gruß

Markus

@Artox

Überleg dir genau was machen willst sprich Umschulung / ich würde nicht nochmal eine Umschulung als FIAe machen.

Such dir da bitte einen wirklichen sicheren zukünftigen Job, und das mit Absprache deiner Frau wahrscheinlich muss deine Frau wieder arbeiten gehen oder du must Hartz IV beantragen.

Von AA bekommst ein zweites Gehalt zuzüglich zu deinen, wenn überhaupt eins bekommst.

In der höhe ab 800-900 Euro, nach der Ausbildung bekommst du aber Vorsicht kein Arbeitslosengeld mehr sondern <Hartz IV> da die Leistungen erschöpft sind.

Ich frag mich gerade, wieso du ein Reha Umschulung bekommst, ich muste mir betrieb suchen .... Leider zu meinen Nachteil...

Hat mich 1 Jahr länger suchen lassen ... aber auch weil ich erst mal aus meinen alten erlernten Beruf mehr als 4 Jahre draußen sein sollte.

Und denk dran das Umschüler in Bereich Informatik sehr schlechte Chancen haben, auf den IT Markt.

Man wird hier abgestempelt, zu was das man nicht ist, aber das kann man einen Personaler nicht erklären, wenn die schienen, schon gelegt sind.

Von AA bekommst ein zweites Gehalt zuzüglich zu deinen, wenn überhaupt eins bekommst.

In der höhe ab 800-900 Euro, nach der Ausbildung bekommst du aber Vorsicht kein Arbeitslosengeld mehr sondern <Hartz IV> da die Leistungen erschöpft sind.

deinen ersten Satz versteh ich überhaupt nicht?

Und letzteres ist nicht ganz richtig. Die Umschulung tastet das Arbeitslosengeld nicht an.

@Manitu71

Da liegst du Falsch, ich hab eine Umschulung hinter mir und ich hab kein Arbeitslosengeld mehr danach bekommen.

Da hast du recht es muss erst überprüft werden ob er überhaubt Hartz IV bekommt.

Bei der Umschulung bekommst du eine Finanzelle unterstützung 2 gehalt.

stimmt, da hast du recht. Das hat sich mittlerweile geändert. Vor paar Jahren war das noch anders. Das wußte ich nicht.

Anspruch auf Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung entsteht bei Teilnahme an einer nach § 77 SGB III anerkannten Maßnahme. Dabei mindert sich die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld um die Hälfte. Je zwei Tage Maßnahme bedeuten also ein Tag Minderung der Anspruchsdauer (§ 128 Abs.1 Nr. 8 SGB III).

Ego bei einer Umschulung von 2 Jahren, sind die 12 Monate natürlich weg.

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