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FISI Ausbildung fuer Seiteneinsteiger


FtC22

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Hallo zusammen,

ich arbeite seid ca. 15 Jahren in der IT-Branche. Als ich angefangen hab gabs noch keine Fachinformatikerausbildung. Durch einen ungluecklichen Umstand bin ich arbeitslos geworden.

Nun suche ich nach einer Moeglichkkeit die Fachinformatikerausbildung nach zuholen, will aber mit 40 Lenzen keine Ausbildung ( 2 oder 3 Jahre ) mehr machen.

Kennt evtl. jemand einen Weg der auch durch die BA gefoerdert wird ?

danke im voraus

PS: lasst euch nicht unterkriegen sind nur n' paar einsen und viele nullen :)

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Hast Du denn schon eine Ausbildung irgendwann mal gemacht, vllt. auch in einem anderen Beruf, oder wäre das Deine Erst-Ausbildung?!

Generell kannst Du, wie schon mein Vorredner richtig gesagt hat, bei einer einschlägigen Berufserfahrung (muss nachgewiesen werden) von 6 Jahren die Prüfung als Externer bei Deiner zuständigen IHK ablegen. Allerdings kann es unter Umständen sein, dass das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist.

Wenn Du hier im Forum nichts finden solltest, oder Dich vllt. nochmal genau über die Berufsbilder der 5 möglichen IT-Ausbildungsberufe informieren willst, dann empfehle ich Dir zusätzlich die Seite IT-Berufe Rheinhessen . Die Seite ist ziemlich neu, allerdings sind dort sowohl die Betrieb, die in Rheinland-Pfalz ausbilden dürfen, die Berufsschulen aus Mainz und die IHK vorhanden.

Da einfach mal Deine Frage speziell an die IHK-Mainz ins Forum stellen, dann helfen die Dir bestimmt weiter :)

Gruß

Storm

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... bei einer einschlägigen Berufserfahrung (muss nachgewiesen werden) von 6 Jahren die Prüfung als Externer bei Deiner zuständigen IHK ablegen.
Korrektur: Massgeblich ist das BBiG, reformiert 2005, § 45. Das Gesetz spricht von 1,5 facher Regelausbildungszeit, also 4,5 Jahre (Link 1).

Allerdings kann es unter Umständen sein, dass das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist.

Korrektur: Das BBiG (Bundesbildungsgesetz) ist ein Bundesgesetz und steht über einer Ländergesetzgebung. Also kann es unter den Bundesländern in dieser Hinsicht keine Unterschiede geben.

Allerdings sehe ich ein Problem: Wie will FtC22 das nach ITKTAusbV (Link 2) geforderte betriebliche Projekt ablegen? Irgendwoher braucht er also einen Betrieb, in welchem er (z.B. als Praktikum) das Projekt bearbeiten kann.

FtC22: der Weg als Externer ist machbar. Allerdings solltest du am besten mal den Ausbildungsberater der für dich zuständigen IHK anrufen, damit ihr gemeinsame einen Weg findet, das Ziel zu erreichen.

Wenn Du hier im Forum nichts finden solltest, oder Dich vllt. nochmal genau über die Berufsbilder der 5 möglichen IT-Ausbildungsberufe informieren willst, dann empfehle ich Dir zusätzlich die Seite IT-Berufe Rheinhessen .
Och weissst du, es fällt ja garnicht auf, dass du da eine Seite massiv propagierst. Aber vielleicht solltest du mal ganz einfach hier ein wenig lesen, du wirst sehr schnell merken, dass nahezu alle Fragen hier kompetent beantwortet werden können. ;)

------------

Links:

BBiG: Klick

ITKTAusbV: Klack

Die Rahmenlehrpläne der IT-Berufe sind übrigens auch über den hier vorhandenen Downloadbereich erreichbar.

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Vielen Dank fuer die vielen guten Antworden :)

Ich bin staatlich gepruefter Techniker im Maschinenbau und bin damals ueber Hobby und Automatisierung zur IT-Welt gekommen (VMS, Novell 3.12 und solche schoenen Sachen ). Bei der IHK hab ich schon mal angerufen, die Information das ich als externe an der Pruefung teilnehmen kann hatte ich dort auch erhalten. Aber selbst mit 15 Jahren Berufserfahrung ueber die meisten OS die es so am Markt gibt, werden in Pruefungen doch meist Dinge abgefragt die im "wirklichen" Leben nicht oft gebraucht werden. Daher haette ich mir eine Art 3- 6 monatiger intensiv Vorbereitung vorgestellt (evtl mit Projektarbeit ). Aber ich muss die Herren oder Damen dort wohl bisl mehr nerven.

tschau

Hoffentlich bald als Vollmitglied ;)

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Korrektur: Massgeblich ist das BBiG, reformiert 2005, § 45. Das Gesetz spricht von 1,5 facher Regelausbildungszeit, also 4,5 Jahre (Link 1).

Chief: Das ist richtig, aber ich beziehe mich da auf die Aussagen der IHK-Mainz. Da ich das auch erst machen wollte, aber mir dann 6 Jahre regulär mitgeteilt wurden. Daher auch meine Vermutung, dass es "unter Umständen" sein kann, dass das unterschiedlich ausgelegt wird. Aber das ist ja auch denke ich nicht das Thema, denn grundsätzlich ging es ja darum zu klären, welche Möglichkeiten FTC22 generell hat und die genaue Zeit kann FTC22 ja auch mit seiner IHK abklären.

Och weissst du, es fällt ja garnicht auf, dass du da eine Seite massiv propagierst. Aber vielleicht solltest du mal ganz einfach hier ein wenig lesen, du wirst sehr schnell merken, dass nahezu alle Fragen hier kompetent beantwortet werden können.

Chief: Sollte das so rübergekommen sein, so tut es mir leid. Aber empfindest Du das wirklich als "massive Propaganda"?! Ich meine, dass es ein solches Forum gibt ist ja nicht meine Schuld und von dem Hinweis allein profitiert doch lediglich die Person um die es hier geht. Ich könnte hier auch 20Links zu anderen Seiten reinschreiben, aber das würde in diesem speziellen Fall FTC22 nicht wirklich was bringen. Diese Erfahrung musste ich nämlich leider auch machen.

Eure Arbeit hier im Fachinformatiker Forum ist denke absolut einmalig, genial und sucht seines Gleichen :uli , aber trotzdem dürfte es auch in Eurem Interesse sein, wenn sich auch andere um die Bedürfnisse und Belange von Auszubildenden kümmern!!!

Da ich am Montag meinen letzten Prüdungstermin habe und selber zeimliche Probleme in der Ausbildung (Auslegung von Gesetzen und und und) hatte, versuche ich hier ein kleinen Teil der Erfahrungen mitzuteilen. Das das natürlich von Person zu Person individuell gesehen werden muss, ist denke ich jedem hier klar.

Gruß

Storm

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Chief: Das ist richtig, aber ich beziehe mich da auf die Aussagen der IHK-Mainz. Da ich das auch erst machen wollte, aber mir dann 6 Jahre regulär mitgeteilt wurden.
Wann hattest du dich erkundigt? Das Gesetz wurde im April 2005 geändert, vorher waren es die doppelte Ausbildungszeit.

Daher auch meine Vermutung, dass es "unter Umständen" sein kann, dass das unterschiedlich ausgelegt wird.

Bei einem Bundesgesetz kann es keine landesunterschiedliche Interpretationen geben.

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Wann hattest du dich erkundigt? Das Gesetz wurde im April 2005 geändert, vorher waren es die doppelte Ausbildungszeit.

Das war letztes Jahr im November, kurz nach meiner schriftlichen Prüfung.

Bei einem Bundesgesetz kann es keine landesunterschiedliche Interpretationen geben.

Ich denke schon, dass ich die Bedeutung "Bundesgesetz" verstanden habe ;) aber ich kann halt auch nur das mitteilen, was mir von meiner zuständigen IHK mitgeteilt wurde. Würden sich wirklich alle an die Gesetze halten, dürfte es hier wohl kaum soviele Leute geben, die genau damit ein Problem während ihrer Ausbildung haben.

Ich wäre froh gewesen, wenn sich mein voriger Betrieb nur ein mind. ein Gesetz gehalten hätte, mal von der Berufsschule abgesehen, die auch eine seltsame Auslegung bestimmter Regelungen macht :floet:

Also so "lupenrein" ist das halt alles nicht. Daher die Vielzahl an eigenen Erfahrungen, die man anderen "Leidensgenossen" nicht vorenthalten sollte.

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