Veröffentlicht 29. Januar 200718 j Hallo an alle, habe nach eine kurzen Auszeit wieder ein Arbeitsplatz gefunden. Habe nun den Arbeitsvertrag bekommen. EIns ist mir nicht ganz klar. Und zwar steht, dass das Bruttogehalt Überstunden und Arbeiten an Samstagen, SOnn- und Feiertagen abdeckt. Heißt ja, das Überstunden nicht bezahlt werden. Heißt das aber auch gleich, das ein Freizeitausgleich nicht möglich ist ? danke
29. Januar 200718 j hmm denke, das geht um das grundsätzliche arbeiten an solchen Tagen, und das diese dann mit dem bruttogehalt abgeglichen werden. Heisst also, das du keine Wochenendzulagen usw zu erwarten hast. Solange du durch diese arbeiten nicht deine wochenstunden überschreitest, bekommst du auch keine Überstunden. Die Überstunden müssten dann in einen extra Punkt nochmal erwähnt werden.
29. Januar 200718 j hmm denke, das geht um das grundsätzliche arbeiten an solchen Tagen, und das diese dann mit dem bruttogehalt abgeglichen werden. Heisst also, das du keine Wochenendzulagen usw zu erwarten hast. Solange du durch diese arbeiten nicht deine wochenstunden überschreitest, bekommst du auch keine Überstunden. Die Überstunden müssten dann in einen extra Punkt nochmal erwähnt werden. Warum noch mal extra erwähnen? Wenn da steht: Und zwar steht, dass das Bruttogehalt Überstunden und Arbeiten an Samstagen, SOnn- und Feiertagen abdeckt. Dann ist das doch recht eindeutig das mit dem Gehalt bereits alles abgedeckt ist was kommen kann. Es gibt weder Extra-Bezahlung noch Freizeitausgleich.
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