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Geschrieben

Hallo Leute,

die Abschlussprüfung naht, jetzt möchte ich wissen, wie sieht es mit Urlaub für die Prüfung aus ? Gibt es da sowas wie Freistellung, sprich Frei ohne Urlaub nehmen zu müssen ?

Schriftliche Abschlussprüfung ist bei mir der 10. Mai

Wie immer bin ich sehr dankbar für Antworten.

Geschrieben
Gibt es da sowas wie Freistellung, sprich Frei ohne Urlaub nehmen zu müssen ?
Gesetzlich geregelt im § 15 BBiG: Freistellung für die Prüfung ja, aber auch nur für die Prüfung. Weitere freie Tage: kann durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung o.ä. geregelt sein, muss aber nicht. Also eigentlich: Urlaub nehmen.
Geschrieben

Soweit ich weis gibts da keine Regel die besagt, dass man frei nehmen kann, ohne das was vom Urlaub abgeht. Aber dein Chef muss dir den Urlaub genehmigen. Bei mir wars so, dass ich auf Arbeit lernen durfte und hätte Urlaub nehmen können aber brauchte ich nicht.

Geschrieben
Gesetzlich geregelt im § 15 BBiG: Freistellung für die Prüfung ja, aber auch nur für die Prüfung. Weitere freie Tage:

Ergänzend, damit nicht womöglich weitere freie Tage missverstanden wird: nur für die Teilnahme zur Prüfung heisst, dass man an dem Tag anschliessend noch in den Betrieb muss, wenn nichts anderes geregelt ist.

bimei

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