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xehs

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Beiträge von xehs

  1. Hallo,

    ich werde dieses Jahr meine Ausbildung beenden, im Juni/Juli ist meine mündliche Prüfung. Nach § 21 Absatz 2 BBiG endet mit dem Bestehen der mündlichen Prüfung das Ausbildungsverhältnis.

    Heute wurde mir von meinem Betrieb mitgeteilt, dass "nach einer erfolgreichen Abschlussprüfung [...] auf Grundlage von § 3 Nr. 3 TV Besch eine befristete Übernahme vorgesehen [ist]" (IG Metall NRW).

    Ich möchte allerdings nach der Ausbildung studieren (Mein Betrieb weiß das noch nicht). 

    Meine Frage: Muss ich bei meiner Firma eine schriftliche Kündigung einreichen?

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