Hallo,
ich werde dieses Jahr meine Ausbildung beenden, im Juni/Juli ist meine mündliche Prüfung. Nach § 21 Absatz 2 BBiG endet mit dem Bestehen der mündlichen Prüfung das Ausbildungsverhältnis.
Heute wurde mir von meinem Betrieb mitgeteilt, dass "nach einer erfolgreichen Abschlussprüfung [...] auf Grundlage von § 3 Nr. 3 TV Besch eine befristete Übernahme vorgesehen [ist]" (IG Metall NRW).
Ich möchte allerdings nach der Ausbildung studieren (Mein Betrieb weiß das noch nicht).
Meine Frage: Muss ich bei meiner Firma eine schriftliche Kündigung einreichen?