EGTEB
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Beiträge von EGTEB
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Mach dir einfach die Öffnungsoption von Windows zu nutze. Binde in dein Programm eine Datei ein, die nach dem Start geöffnet wird und beim Beenden wieder geschlossen (exclusive Nutzung) (zB.SQL: lock table "..." in EXCLUSIVE MODE)dann baust du noch eine Fehlerroutine ein(If ERRORLEVEL ...), die bei bereits geöffneter Datei das Programm automatisch mit dem Hinweis beendet, dass es bereits gestartet wurde.
cu EGTEB
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Hallo Peter,
klar, ich brauche für die gleiche Datei 8 Tage 16 Stunden und 58 Minute , ist das nicht auch ne Rekordzeit?
Nun aber mal im Ernst, wir haben bei uns nur eine S2M (2Megabit) aber selbst da ist diese Zeit nicht zu schlagen. Glückwunsch, so sollte es immer sein.
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Warum seid ihr alle so belustigt, der Arme.
Der hat doch alles so gemacht wie ich auch....
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Das mit der zweiten Ausbildung würde ich mir gut überlegen, Kann es sein, dass dich der Betrieb nur als billige Arbeitskraft ausnutzen will? Sonst hätte er dich doch schon vorher als FI ausbilden können!
Wenn du natürlich unbedingt FI werden willst, würde ich zur Umschulung raten, da brauchst du einige Teile von deiner alten Ausbildung her nicht zu wiederholen (können unter Umständen anerkannt werden.
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Dreh die Stereoanlage auf volle Pulle und klemm dich hintern Rechner sollste mal sehen, wie die Zeit rennt
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Als alter Gewohnheitstrinker braucht man das nicht
Hab früher mal im Stahlwerk gearbeitet, das war härtester Alkoholalltag (genau so sah man nach der Schicht aus)
[Dieser Beitrag wurde von EGTEB am 24. Juli 2000 editiert.]
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Bin gerade beim Überlegen wo wir das starten: am besten auf dem Rasen des Uniklinikums, da ist alles da, Rasen und Wiese für den Rausch, Ärzte für die Alkoholtoten (kranken)... usw.
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Wahrscheinlich liegt dein Standardordner auf dem Lokalen Netzwerk auf dem du dich normalerweise einloggst. Sie unter den Eigenschaften in der Systemsteuerung (mail) nach und ändere dort die entsprechenden Optinen für den offline-Betrieb.
cu
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Mit dem Servicerelies 6 sollte das Problem behoben sein!
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*reichdirschnelldenrestvongestern*
Wir sollten einfach den nächsten Trinkerwettstreit organisieren in mindestens zwei Disziplinen (Kaffee und Alk)
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Bei mir hat sich gerade der erste Sponsor gemeldet "Klosterfrau Melissengeist" *grins*
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Wenns sein muß gibt's sogar Beistand aus dem OSTEN
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Wende dich an den Ausbildungsberater deiner zuständigen IHK, der ist für solche Fälle da. Im Ernstfall kann der Firma die Ausbildungsberechtigung für diese Firma aufheben oder Auflagen erteilen. Vor Gericht hast du null Chancen, wenn nicht vorher schriftlich andere Maßnahmen durchgegangen wurden.
Mein Vorschlag: Rede zuerst mit Deinem Chef.
Dann wende dich schriftlich an die IHK.
Der letzte Schritt ist immer der vors Gericht.
cu EGTEB
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Klar Aufbauseminare sind immer gut aber nur wenn das Grundtraining im vollen Umfang absolviert wurde
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Hab noch was vergessen!
unter www.gratissoftware.de findest du auch verschiedene Programme.
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Vielleicht mußt du die CD erst finalisieren um sie in einem normalen CD-Laufwerk zu nutzen.
cu EGTEB
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Mit dem Sachen von Peter ist fast alles gesagt. Die Prüfung lt. AEVO (Ausbildereignungsverordnung) kann auf zwei verschiedene Arten erworben werden: Schnelllehrgang über 4 Monate oder komplett über 1 Jahr. Für den Schnelllehrgang müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und die IHK muss es bestätigen.
cu EGTEB
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Hi Peter, haben wir heute schon ausgiebig geübt
cu EGTEB
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Am besten wir bilden ne Trainingsgruppe.
Da suchen wir noch ein paar Sponsoren für die Getränke
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Halt dich einfach an die Trainingsanleitung *grins*
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He Maurizio,
Wo trifft sich dann die Selbsthilfegruppe?
Wie hoch ist der Promillewert des Blutes im Alkohol? *grins*
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Hallo,
so hast du wohl keine Chance, dass dieser Fall überhaupt behandelt wird. Zunächst mußt du durch die entsprechenden Instanzen
1. Beschwerde beim Ausbildenden(Betrieb) über den Ausbilder.
2. Beschwerde an den Ausbildungsberater der IHK.
Es gibt eine Sachliche und zeitliche Gliederung wo alle Ausbildunginhalte zeitlich festgelegt werden müssen. Am Ende der Ausbildung mußt du dafür unterschreiben, dass dir die entsprechenden Fähigkeiten vermittelt wurden. Das kann aber alles der Ausbildungsberater der IHK überprüfen (ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages.
Ohne vorherige Maßnahmen hast du vor gericht nicht die geringst Chance.
Also wende dich zunächst an die IHK. Die IHK kann dem Betrieb auch die Berechtigung zum Ausbilden aberkennen.
cu EGTEB
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da denk ich doch glatt an "Dinner for one"
*ekelpaktmich*
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wenn wir erst mal richtig loslegen, bleibt nichts übrig, was man am nächsten morgen noch trinken kann
zwei IP adressen mit einer Netzwerkkarte
in Windows
Geschrieben
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Cooli:
will mein Notebook in zwei verschiedene
Netzwerke hängen. Diese haben unterschiedlich
IP Adressen. Wie bewerkstellige ich dies nun
mit einer PCMCIA Netzwerkkarte??
Cooli