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EGTEB

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Beiträge von EGTEB

  1. Mach dir einfach die Öffnungsoption von Windows zu nutze. Binde in dein Programm eine Datei ein, die nach dem Start geöffnet wird und beim Beenden wieder geschlossen (exclusive Nutzung) (zB.SQL: lock table "..." in EXCLUSIVE MODE)dann baust du noch eine Fehlerroutine ein(If ERRORLEVEL ...), die bei bereits geöffneter Datei das Programm automatisch mit dem Hinweis beendet, dass es bereits gestartet wurde.

    cu EGTEB

  2. Hallo Peter,

    klar, ich brauche für die gleiche Datei 8 Tage 16 Stunden und 58 Minute , ist das nicht auch ne Rekordzeit? biggrin.gifbiggrin.gifbiggrin.gif

    Nun aber mal im Ernst, wir haben bei uns nur eine S2M (2Megabit) aber selbst da ist diese Zeit nicht zu schlagen. Glückwunsch, so sollte es immer sein.

  3. Das mit der zweiten Ausbildung würde ich mir gut überlegen, Kann es sein, dass dich der Betrieb nur als billige Arbeitskraft ausnutzen will? Sonst hätte er dich doch schon vorher als FI ausbilden können!

    Wenn du natürlich unbedingt FI werden willst, würde ich zur Umschulung raten, da brauchst du einige Teile von deiner alten Ausbildung her nicht zu wiederholen (können unter Umständen anerkannt werden.

  4. Als alter Gewohnheitstrinker braucht man das nicht biggrin.gif

    Hab früher mal im Stahlwerk gearbeitet, das war härtester Alkoholalltag eek.gif (genau so sah man nach der Schicht aus) wink.gif

    [Dieser Beitrag wurde von EGTEB am 24. Juli 2000 editiert.]

  5. Wende dich an den Ausbildungsberater deiner zuständigen IHK, der ist für solche Fälle da. Im Ernstfall kann der Firma die Ausbildungsberechtigung für diese Firma aufheben oder Auflagen erteilen. Vor Gericht hast du null Chancen, wenn nicht vorher schriftlich andere Maßnahmen durchgegangen wurden.

    Mein Vorschlag: Rede zuerst mit Deinem Chef.

    Dann wende dich schriftlich an die IHK.

    Der letzte Schritt ist immer der vors Gericht.

    cu EGTEB

  6. Hallo,

    so hast du wohl keine Chance, dass dieser Fall überhaupt behandelt wird. Zunächst mußt du durch die entsprechenden Instanzen

    1. Beschwerde beim Ausbildenden(Betrieb) über den Ausbilder.

    2. Beschwerde an den Ausbildungsberater der IHK.

    Es gibt eine Sachliche und zeitliche Gliederung wo alle Ausbildunginhalte zeitlich festgelegt werden müssen. Am Ende der Ausbildung mußt du dafür unterschreiben, dass dir die entsprechenden Fähigkeiten vermittelt wurden. Das kann aber alles der Ausbildungsberater der IHK überprüfen (ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages.

    Ohne vorherige Maßnahmen hast du vor gericht nicht die geringst Chance.

    Also wende dich zunächst an die IHK. Die IHK kann dem Betrieb auch die Berechtigung zum Ausbilden aberkennen.

    cu EGTEB

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