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kap0

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Beiträge von kap0

  1. vor 4 Minuten schrieb Tearek:

    ein alter stand jedoch nicht dabei.

    "Die GROTHE AG hat einem 35-jährigen Angestellten betriebsbedingt ordentlich gekündigt. Er wird unmittelbar nach der Kündigung arbeitslos und muss ALG1 beantragen"

    Grundsätzlich gilt: Man muss mindestens 12 Monate gearbeitet haben um überhaupt Anspruch zu haben. Ob man jetzt 1 Jahr, 2 Jahre oder 10 Jahre gearbeitet bestimmt dann wie lange man es bekommt. Wenn wir den Sonderfall mit den über 50 Jährigen mal rausnehmen sind das maximal 12 Monate. Damit ist einfach komplett alles erfüllt was Antwort 4 aussagt. Mindestens 12 Monate gearbeitet haben um für maximal 12 Monate Geld zu erhalten.

    Und nochmal: Grundbedarf, was Antwort 1 aussagt, ist ALG2.

  2. vor 25 Minuten schrieb Tearek:

    Haha das kann gut sein. Ich komm leider von kassel und durfte 98 km nach Marburg fahren.

    Wir waren ja nur 10? incl. einem "Berufsfremden"

    Ja wir hatten definitiv zusammen Prüfung dann :D Dann warst du wahrscheinlich auch der mit dem ich mich vor der Tür nach GA1 kurz unterhalten habe ^^

  3. Außerdem hat ALG1 nichts mit dem Grundbedarf zu tun sondern ist etwas was man sich erarbeitet hat und wofür entsprechend eingezahlt wurde. Wenn ich 10.000€ verdient habe bekomme ich noch 6000€ ALG1. Hat wenig mit einem Grundbedarf zu tun. Dieser wird nämlich mit ALG2 abgedeckt.

  4. Zitat

    Einen Anspruch auf ALG 1 haben Sie, wenn Sie arbeitslos sind und innerhalb der letzten zwei Jahre für mindestens zwölf Monate ein versicherungspflichtiges Arbeitsentgelt erzielten.

    Der Arbeitslosengeld-1-Anspruch erstreckt sich, je nach der Dauer des versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses, über ein Jahr.

    Wortlaut in Prüfung Antwort 4: Das Arbeitslosengeld ist eine Leistung, die nach einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis von mindestens zwölf Monaten für höchstens zwölf Monate gezahlt.

    Dort sind keine Angaben gemacht wie lange derjenige gearbeitet hat. Also ist in meinen Augen von MINDEST und MAX auszugehen. Man MUSS MINDESTENS 12 Monate gearbeitet haben und bekommt dann MAX 12 Monate Geld (wenn man entsprechend länger gearbeitet hat als das MINDESTE). Das ist alles erfüllt in Punkt 4.

    Zitat

    Das stimmt so nicht ganz den der Zeitraum der gezahlt wird von ALG1 berrechnet sich aus dem davor gearbeiteten Zeitraum. Da dieser aber auch länger als ein Jahr gezahlt werden kann, kann diese Lösung nicht stimmen. 

    Sorry aber nein. Du kannst 40 Jahre in deinem Beruf am Stück gearbeitet haben. Nach 1 Jahr ist Schluss mit ALG1 und man darf auf ALG2 umsteigen.

  5. Fande die Prüfung ehrlich gesagt ziemlich einfach wenn ich sie mit den letzten Jahren vergleiche, vorallem GA1.

    Es kam absolut nichts unerwartetes dran, alles absolute Basics außer vielleicht der Part mit dem "Mobile Device Management" wo man sich aber auch ganz easy was aus den Fingern saugen kann allein durch den Begriff.

    Subnetting so gut wie gar nicht vorhanden, die Aufgabe mit der Subnetzmaske der 2 Netze angeben war der reinste Witz wenn man das überhaupt als Subnetting bezeichnen kann was dort verlangt wurde. Die IP Adressen, welche man in den Netzplan einfügen sollte mit dem Auszug aus ipconig /all war stumpfes copy/paste der IPs. Der beigefügte Netzwerkplan zum heraustrennen war komplett sinnfrei, den hat man nicht gebraucht, waren keinerlei Infos drauf die von Relevanz waren für die Aufgaben.

    Weder GA1, noch in GA2 auch nur ein Hauch von IPv6. Also die Prüfung war in meinen Augen echt geschenkt. Bin aufs Ergebnis gespannt.

     

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