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seahawk127

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Alle Beiträge von seahawk127

  1. "mit dem IHK-Ansprechpartner hatte ich noch keinen Kontakt."
  2. Guten Tag/Abend an alle, ich bin im Endspurt meiner Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration. Ich habe die Anmeldung zur Abschlussprüfung eingereicht, inklusive der Fehlzeiten der 4 Jahre Ausbildung ( 127 Tage, Berufsschule und Betrieb ) und naja.. eine nette Antwort von der IHK erhalten. (verständlich) Dort heißt es "gemäß § 43 Abs. 1 Satz. des BBIG, kann es gefährdet sein, bei solch einer Menge an Fehlzeiten zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden." Die Fehlzeiten hängen u.a. mit Depressionen zusammen (krankgeschrieben/entschuldigt), hört sich immer komisch an, ist aber keine schöne Sache. Ich bin auch nicht der Typ der krank macht weil er kein "bock" hat. (Interessiert die IHK nicht, ist klar). Ich arbeite im Betrieb eigenständig und produktiv mit, ich bin für Linux-basierte Server-Systeme zuständig, ich bin LPIC-1 bis- 3 und LFCSA zertifiziert. Ich bin ein Praktiker, kein Theoretiker. Berufsschule hatte ich nie wirklich die Motivation zu (wozu auch), wichtig ist das du die Prüfungsrelevanten Sachen kannst, und auf "Überraschungstests am Montag habe/hatte ich keine Lust". Noten reichen also von 1- bis 4. Laut Schreiben, will die IHK die Sache dem Prüfungsausschuss vorlegen, nachdem ich folgendes machen kann: "vorlegen, welche Ausbildungsinhalte durch die Fehlzeiten versäumt wurden und in welcher Form diese nachgearbeitet worden sind. Der Nachweis kann z.B. erfolgen durch zusätzliche erarbeitete Arbeitsmaterialien..." Ich bin ratlos. Einen Ausbilder habe ich nicht wirklich, lediglich jemanden der Berechtigt ist, die Berichtshefte zu unterschreiben. Zeit um eine "Stellungnahme" einzureichen wären noch 2 Wochen, mit dem IHK-Ansprechpartner hatte ich noch keinen Kontakt. Die Fehlzeiten strecken sich über Jahre, wie soll ich das am besten Nachweisen? (Ich kann gerne eine .ZIP mit meinen ganzen Dokumentationen beifügen?..) Wie genau könnte man das Formulieren und was sollte ich ggf. beilegen? Wenn ich keine Nachweise einreiche, wird die Zulassungsvoraussetzung für nicht gegeben erklärt. Für jede Hilfe/jeden Rat bin ich sehr dankbar! seahawk127

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