Ja bei der Frage bin ich mir auch nicht 100% sicher. Aber die Rentenversicherung fördert ausschließlich bei Umschuldung aus gesundheitlich bedingten Gründen.
Bei der Frage:
"Bei welchen Stellen kann eine arbeitsuchende Anwendungsentwicklerin finanzielle Förderung für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen bzw. Umschuldung erhalten?"
würde man nicht davon ausgehen, dass die Anwendungsentwicklerin aus gesundheitlichen Gründen umschulen muss.
Bei vielen IHKs findet man unter Förderungen das "Aufstiegs-BAfög", sieht aber nicht so aus als ob die IHK das bezahlt.
Dennoch ist die 4 meiner Meinung nach nicht korrekt, denn eine arbeitsuchende Anwendungsentwicklerin (ohne gesundheitliche Probleme) kann keine Förderung von der Rentenversicherung erhalten.