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Stallman

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Beiträge von Stallman

  1. vor 6 Minuten schrieb Chief Wiggum:

    Da der Forenbetreiber in diesem Fall haftbar gemacht werden kann werden auf diesem Board keine eingescannten Prüfungsunterlagen hochgeladen oder auch per Link auf einen Sharehoster weiterverbreitet.

    Davon gehe ich nicht aus. Der Forenbesitzer (Verantwortliche), ist nur dann in der Verpflichtung etwas zu löschen, wenn ihm ein Verstoß auffällt oder der Verstoß gemeldet wird.

    "Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.


    Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen." 
    (https://www.fachinformatiker.de/impressum/)

    Das der Betreiber also haftbar gemacht werden kann, ist quatsch, außer es wurde gemeldet.

    Links:

    https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__8.html

  2. vor 1 Minute schrieb RubberDog:

    Urheberrecht greift da, wo jemand etwas geschaffen hat.
    Schau dir die Lösungen hier mal an. Das sind Zahlen. Den Urheberrechtlichen Anspruch auf "1" hat die IHK mit Sicherheit nicht.

    Was dort gemeint ist sind die Lösungsbögen, DA greift das Urheberrecht.

    Beim Lösungsbögen gebe ich dir und @Mr_Robot recht, die selbst ausgewählten Antworten darf man höchstwahrscheinlich preisgeben.

    Jedoch ist mit dieser Klausel wahrscheinlich auch die abgetippte Musterlösung inbegriffen, denn diese vervollständigen das Werk (die Prüfung) und sind damit nicht nur Zahlen.  

  3. Gerade eben schrieb RubberDog:

    Interessanter Ansatz. Gegen welches Gesetz genau verstößt man damit?

    Hast du dir schon selbst beantwortet.

     

    "Die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe der Prüfungsaufgaben und Lösungen ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich (§§ 97 ff., 106 ff. UrhG) verfolgt. (...)"

  4. vor 9 Minuten schrieb Tobeje:

    Hat jemand die Aufgaben? Und könnte sie mir per Mail zuschicken? 

    Itsallaboutaustralia@gmail.com

    Habe vergessen mir die Lösungen zu notieren ?

    Eigentlich ist schon das Verbreiten der Lösungen illegal. Man nimmt sich üblicherweise den Prüfungsbogen mit dem Durchschlag der Antworten mit nach Hause nach der Prüfung. 

    Außerdem finde ich, dass man in einem Forum nicht über private Wege (Mail) kommunizieren sollte, denn in ein paar Jahren oder Tagen interessiert sich der Nächste für die Prüfungen und muss dann erneut fragen. 

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