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Stallman

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  1. Bei uns in Niedersachsen ist die ZWP nur formell, man muss daran teilnehmen, damit man für die Abschlussprüfung zugelassen wird. Ein Bestehen ist somit nicht erforderlich.
  2. Du könntest dir ein Tool bauen, welches über Webhooks eine Änderung am Git-Repo feststellt und dann auf dem Server bspw. einen pull durchführt. https://developer.github.com/webhooks/ https://marketpress.de/2015/deployment-git-github-webhooks/
  3. Bei uns wurde das am Anfang extra erwähnt. Wir durften den Durschlag mitnehmen und auch den Prüfungsbogen.
  4. Davon gehe ich nicht aus. Der Forenbesitzer (Verantwortliche), ist nur dann in der Verpflichtung etwas zu löschen, wenn ihm ein Verstoß auffällt oder der Verstoß gemeldet wird. "Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen." (https://www.fachinformatiker.de/impressum/) Das der Betreiber also haftbar gemacht werden kann, ist quatsch, außer es wurde gemeldet. Links: https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__8.html
  5. Aufgabe 2.7, laut den Lösungen, die hier genannt wurden, wäre es der Einzugsscanner (2) gewesen.
  6. Uns wurde gesagt, dass es für Niedersachen 6 Wochen dauern kann.
  7. Beim Lösungsbögen gebe ich dir und @Mr_Robot recht, die selbst ausgewählten Antworten darf man höchstwahrscheinlich preisgeben. Jedoch ist mit dieser Klausel wahrscheinlich auch die abgetippte Musterlösung inbegriffen, denn diese vervollständigen das Werk (die Prüfung) und sind damit nicht nur Zahlen.
  8. Das stimmt so nicht, er ist nur zum Löschen verpflichtet, wenn es gemeldet wird.
  9. Hast du dir schon selbst beantwortet. "Die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe der Prüfungsaufgaben und Lösungen ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich (§§ 97 ff., 106 ff. UrhG) verfolgt. (...)"
  10. Eigentlich ist schon das Verbreiten der Lösungen illegal. Man nimmt sich üblicherweise den Prüfungsbogen mit dem Durchschlag der Antworten mit nach Hause nach der Prüfung. Außerdem finde ich, dass man in einem Forum nicht über private Wege (Mail) kommunizieren sollte, denn in ein paar Jahren oder Tagen interessiert sich der Nächste für die Prüfungen und muss dann erneut fragen.
  11. 1.1) 3 1.2) 36 28 47 15 1.3) 1 1.4) 3 1.5) 1 1.6) 3 1.7) 24153 1.8) 5 1.9) 1 1.10) 2413 1.11) 34125 1.12) 4 1.13) 2 1.14) 5 2.1) 54000,00 2.2) 5 2.3) 3241 2.4) 164 2.5) 3 2.6) 4 2.7) 2 2.8) 251 2.9) 34 2.10) 4 2.11) 4 2.12) 14 2.13) 2 2.14) 25 0 2.15) 516342 2.16) 4 2.17) 3 2.18) 54123 2.19) 2 2.20) 3 3.1) 13 3.2) 3 3.3) 4 3.4) 5 3.5) 18 58254 32 3.6) 5 3.7) 2 3.8) 5 3.9) 46 3.10) 2 4.1) 24 35 16 4.2) 4 4.3) 1 4.4) 3 4.5) 2 4.6) 4 4.7) 4132 4.8) 3

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