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Proteus83

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  1. Hallo, danke - ich denke dein Statement dazu hilft mir ein gutes Stück weiter. Ich lese daraus, dass sich das Lizenzrechtliche daraus ableitet, wie im betroffenen Fall auch das Steuerrechtliche ist (?) - d. h., wenn die Mieteinnahmen des Kunden vom Finanzamt als private Einkünfte versteuert werden, darf er auch Software nutzen, die nur für Privatnutzung lizenziert ist, richtig?
  2. Hallo zusammen, ich komme bei einer Frage zum Lizenzrecht nicht weiter - meine Onlinerecherchen bringen hier auch nichts eindeutiges, eher widersprüchliches. Vielleicht hat jemand in der Runde das nötige Hintergrundwissen dazu (?). Es geht um das lizenzrechtliches zu den Office Home and Student Versionen. Diese dürfen ja gemäß Lizenz nur privat genutzt werden. In den allermeißten Fällen ist diese Definition ja eindeutig genug. Aber wie verhält es sich, wenn jemand diese Software einsetzt, um seine vermieteten Immobilien zu verwalten? Es sind seine privaten Immobilien, die er vermietet - andererseits dienen die Vermietungen seinem Lebensunterhalt. Gemäß Lizenzrecht eine gewerbliche oder eine private Nutzung? Oder gibt es hier irgendeine griffigere Formulierung oder eine Quelle, wo man das nachlesen kann? VG

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