Hallo,
danke - ich denke dein Statement dazu hilft mir ein gutes Stück weiter.
Ich lese daraus, dass sich das Lizenzrechtliche daraus ableitet, wie im betroffenen Fall auch das Steuerrechtliche ist (?) - d. h., wenn die Mieteinnahmen des Kunden vom Finanzamt als private Einkünfte versteuert werden, darf er auch Software nutzen, die nur für Privatnutzung lizenziert ist, richtig?