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Hansal

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Beiträge von Hansal

  1. vor einer Stunde schrieb GreenLemon:

    Witzig, mein Berufsschullehrer (Köln) hält die Frage für komplett falsch oder unglücklich gestellt, da die Unterschrift-Option richtig sein müsste aber in Deutschland der "Herr Teefuu" auch ohne seinen Vornamen unterschreiben kann. 

    Hier mal die umformulierte Frage:

    Der Geschäftsführer der Wurstwaren GmbH möchte den langjährigen Mitarbeiter Tarik Teefuu zum Prokuristen ernennen.
    Welche der folgenden Aussagen ist zutreffend:
    A) Herr Teefuu darf mit Prokura Bilanzen unterzeichnen.
    b) Die Prokura von Herr Teefuu darf im Innen und Außenverhältnis beschränkt werden.
    C) Der Herr Teefuu darf mit Prokura Grundstücke veräußern.
    D) Als Prokurist unterzeichnet Herr Teefuu: "ppa. Tarik Teefuu".
    E) Die Prokura gilt erst mit Eintrag ins Handelsregister.

    D ist ja auch richtig, alles andere macht ja gar keinen Sinn.

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