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iay59

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  1. Danke für die Antwort. Würde in dem Fall Rechtschutz nicht ausreichen?
  2. möchte alle Bars eintragen bzw. für jede Bar ein eigenes Profil erstellen. Dieses Profil wird keine Informationenen darstellen. In dem Fall nur (Namen, Kategorie, Adresse). Dazu möchte den Besitzern/Inhabern dieser Marken auf Wunsch ein kostenpflichtiges Premium-Account anbieten. Durch den Kauf kann jeder Inhaber selbst entscheiden, welche Informationen er/sie auf seinem Profil teilt und eine Verifizierung gibt es dazu auch noch. Auf die Bewertungen habe ich selbst keinen Einfluss. Diese werden von den Besuchern der Webseite bestimmt. Habe ein wenig recherchiert und es gibt eine Menge Blogs, die über Bars etc. berichten und über deren Namen oder Produkte schreiben.... Da frag ich mich, wenn es so viele zahlreiche Blogs gibt, die einen Vergleich machen, wieso wird bei denen kein Einspruch erhoben?
  3. Guten Tag, ich hoffe, dass ich hier richtig bin. Ich habe vor ein neues Projekt zu starten. Ich möchte auf meiner eigenen Webseite ein Ratingsystem einbauen und die Namen der Bars in einer Tabelle auflisten. Die Besucher meiner Webseite sollen die Bars bewerten/kommentieren können. Kürzlich habe ich beim DPMA-Register geprüft, dass einige Barnamen als Wortmarke eingetragen sind. Es geht hierbei nur um die Barnamen. Ich werde kein Logo oder kein Bild verwenden. Ich werde keine Produkte verkaufen. Geld verdienen werde ich durch die Webseite im Bereich Marketing. Meine Frage: Darf ich die Barnamen in meiner eigenen Webseite verwenden auflisten? Verstoße ich dabei gegen das Markenrecht?

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