welefe
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Beiträge von welefe
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vor 19 Stunden schrieb charmanta:
Ist ein Fehler. Du wiederholst Teil A
Uff 😅... danke!
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vor 16 Minuten schrieb Visar:
http://www.caesborn.de/pruefungspage/notenrechner.html
Müsstest du nicht eher Teil A wiederholen? Teil B wäre mit 52 Punkten doch eigentlich bestanden.
Vielen Dank für die Antwort,
Das ist auch meine Frage, auf dem Antrag zur Teilnahme an der Wiederholung ist auch GA1 angekreuzt aber wie ich weiß, muss man nur das Teil, das man nicht bestanden hat, wiederholen. 🤔
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Hi!
Ich habe folgendes Problem.
Teil A
gesamt 41 punkteTeil B
GA1 46 punkte
GA2 55 punkte
Wiso 57 punktegesamt 52 punkte
muss ich zwingend noch die GA1 wiederholen oder kann ich die punkte behalten?
danke!
Wiederholung der Prüfung
in IHK-Prüfung allgemein
Geschrieben
Ich habe eine Email an IHK geschrieben und hier ist die Antwort, jetzt bin ich verwirrt 🤪
In der Rechtsbehelfsbelehrung steht dass Prüfungsteile, in denen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden, sind auf Antrag nicht zu wiederholen.