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welefe

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Beiträge von welefe

  1. Am 26.7.2020 um 00:51 schrieb charmanta:

    Ist ein Fehler. Du wiederholst Teil A

     

    Ich habe eine Email an IHK geschrieben und hier ist die Antwort, jetzt bin ich verwirrt 🤪 

    In der Rechtsbehelfsbelehrung steht dass Prüfungsteile, in denen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden, sind auf Antrag nicht zu wiederholen.

     

     

     

    Zitat

    Sehr geehrter Herr …, 

    in einer Wiederholungsprüfung müssen alle Prüfungsbereiche wiederholt werden, die mit weniger als 50 Punkten abgeschlossen wurden.
    Somit müssen Sie auch die GH 1 wiederholen.

     
    Mit freundlichen Grüßen


    Leiter Prüfungen
    Geschäftsbereich
    Beruf und Bildung

     

     

     

     

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