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  1. Ich habe eine Email an IHK geschrieben und hier ist die Antwort, jetzt bin ich verwirrt 🤪 In der Rechtsbehelfsbelehrung steht dass Prüfungsteile, in denen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden, sind auf Antrag nicht zu wiederholen.
  2. Vielen Dank für die Antwort, Das ist auch meine Frage, auf dem Antrag zur Teilnahme an der Wiederholung ist auch GA1 angekreuzt aber wie ich weiß, muss man nur das Teil, das man nicht bestanden hat, wiederholen. 🤔
  3. Hi! Ich habe folgendes Problem. Teil A gesamt 41 punkte Teil B GA1 46 punkte GA2 55 punkte Wiso 57 punkte gesamt 52 punkte muss ich zwingend noch die GA1 wiederholen oder kann ich die punkte behalten? danke!

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