Wir werden es hoffentlich bald Wissen.
Ich bleibe bei Antwort 4, alles andere macht keinen SInn. IHK-Fort- und Weiterbildungen werden gefördert, aber definitiv nicht durch die IHK.
Du hast zwar Recht mit dem Rententräger nur bei Krankheit, aber es steht nirgends das die Dame vorher nicht krankheitsbedingt aus dem Berufsleben ausgeschieden ist und deswegen jetzt arbeitssuchend ist.