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  1. Wir werden es hoffentlich bald Wissen. Ich bleibe bei Antwort 4, alles andere macht keinen SInn. IHK-Fort- und Weiterbildungen werden gefördert, aber definitiv nicht durch die IHK. Du hast zwar Recht mit dem Rententräger nur bei Krankheit, aber es steht nirgends das die Dame vorher nicht krankheitsbedingt aus dem Berufsleben ausgeschieden ist und deswegen jetzt arbeitssuchend ist.
  2. Bei Frage 15 ist es da nicht die Antwort 4? Denn die IHK zahlt doch keine Umschulung, aber der Rentenversicherungsträger. Der Antrag auf Umschulungsförderung durch die Deutsche Rentenversicherung. Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen den Beruf wechseln müssen und zugleich die erforderliche Wartezeit erfüllen, können eine Förderung vom Rentenversicherungsträger erhalten und somit über diesen eine Umschulung machen.
  3. Aufgabe 2 ist aber falsch, es müsste doch Antwort 1 sein, oder?

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