Zum Inhalt springen

venom_xy

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    3
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von venom_xy

  1. ja genau deshalb bin ich so hin- und hergerissen. aber wie gesagt, weiß ich jetzt erstmal bescheid und werd mir überlegen was ich mache. danke für die antworten
  2. Der genaue Wortlaut ist: "Dem Auszubildenden wird der verbleibende Resturlaub in Höhe von 11 Urlaubstagen gewährt." ja das denke ich auch. ich vermute, dass ich es nochmal extra hätte sagen müssen. da bin ich klar schuldig in dem sinne, einfach davon auszugehen, dass der urlaub gewährt wird. ich ärgere mich eher aus zwischenmenschlichen gründen. es lief in der firma von vorn bis hinten schlecht, kein gutes betriebsklima, mittelmäßige inhaltsvermittlung und am ende wurde es so dargestellt, dass ich ja selbst schuld wäre. aber das ist ein anderes thema und ich bin überglücklich bei meinem neuen arbeitgeber. von daher werde ich das wohl auf sich beruhen lassen. danke allen für die ausführlichen antworten, das hat mir schon sehr geholfen
  3. Hallo! ich habe mit meinem alten Ausbildungsbetrieb einen Aufhebungsvertrag (zum 31.8) ausgehandelt und bin erfolgreich in ein neues Unternehmen gewechselt. Ich hatte für 2020 24 Urlaubstage. 13 Tage hattee ich bisher genommen. Damit bleiben 11 Tage. Laut Aufhebungsvertrag wurden mir die restlichen 11 Urlaubstage gewährt. Ich habe dann also meinen Aufhebungsvertrag unterschrieben und bin die restlichen 11 Werktage bis zum vereinbarten Ausstiegsdatum auch zuhause geblieben, eben weil laut Vertrag die 11 restlichen Tage Urlaub gewährt wurden. Laut Internetrecherche wird mir der Rest meines Jahresurlaubes bei einer Kündigung im 2. Halbjahr auch gewährt. (Wobei es da durchaus verschiedene Meinungen oder Festlegungen gibt). Wenn mein Arbeitgeber mir allerdings den Urlaub nur anteilig auf die Monate zuspricht, hätte ich bis August 16 Tage Urlaub bekommen (24 Tage fürs Jahr, also 16 Tage bis zum 8. Monat). Nun hat der Arbeitgeber mir aber nur die Hälfte des Augustgehaltes überwiesen und auf Nachfrage gesagt, dass ich ja nicht mehr auf Arbeit war, also unentschuldigt gefehlt habe und sie das deshalb eigenmächtig entschieden haben. Ich überlege nun dies beim Arbeitsgericht klären zu lassen, wollte aber vorher mal hier nachfragen. In den anderen Forenbeiträgen wurde immer so gut geantwortet, dass ich dachte, vielleicht hat jemand hier eine fundierte Meinung dazu. Lieben Dank fürs Lesen

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...