Hallo!
ich habe mit meinem alten Ausbildungsbetrieb einen Aufhebungsvertrag (zum 31.8) ausgehandelt und bin erfolgreich in ein neues Unternehmen gewechselt.
Ich hatte für 2020 24 Urlaubstage. 13 Tage hattee ich bisher genommen. Damit bleiben 11 Tage.
Laut Aufhebungsvertrag wurden mir die restlichen 11 Urlaubstage gewährt. Ich habe dann also meinen Aufhebungsvertrag
unterschrieben und bin die restlichen 11 Werktage bis zum vereinbarten Ausstiegsdatum auch zuhause geblieben, eben weil
laut Vertrag die 11 restlichen Tage Urlaub gewährt wurden.
Laut Internetrecherche wird mir der Rest meines Jahresurlaubes bei einer Kündigung im 2. Halbjahr auch gewährt.
(Wobei es da durchaus verschiedene Meinungen oder Festlegungen gibt). Wenn mein Arbeitgeber mir allerdings den Urlaub
nur anteilig auf die Monate zuspricht, hätte ich bis August 16 Tage Urlaub bekommen (24 Tage fürs Jahr, also 16 Tage bis zum 8. Monat).
Nun hat der Arbeitgeber mir aber nur die Hälfte des Augustgehaltes überwiesen und auf Nachfrage gesagt, dass ich ja
nicht mehr auf Arbeit war, also unentschuldigt gefehlt habe und sie das deshalb eigenmächtig entschieden haben.
Ich überlege nun dies beim Arbeitsgericht klären zu lassen, wollte aber vorher mal hier nachfragen. In den anderen Forenbeiträgen
wurde immer so gut geantwortet, dass ich dachte, vielleicht hat jemand hier eine fundierte Meinung dazu.
Lieben Dank fürs Lesen