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venom_xy

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Beiträge von venom_xy

  1. vor 44 Minuten schrieb Maniska:

    Würde ich schon so verstehend, dass der Urlaub genommen werden soll, also auch "genehmigt" ist. Unklare Aussagen gehen afaik zu Lasten desjenigen der sie unklar formuliert hat.

    Klar muss man überlegen ob man sich den Stress geben will wegen ein paar Kröten. Andererseits bringt es auch nichts wenn jeder so denk, dann kommen "solche" AG immer wieder damit durch.

    ja genau deshalb bin ich so hin- und hergerissen. aber wie gesagt, weiß ich jetzt erstmal bescheid und werd mir überlegen was ich mache. danke für die antworten

  2. Der genaue Wortlaut ist:

    "Dem Auszubildenden wird der verbleibende Resturlaub in Höhe von 11 Urlaubstagen gewährt."

     

    vor 16 Stunden schrieb Albi:

    Hast du das auch so abgesprochen, also nicht "dir stehen noch 11 Urlaubstage zu" sondern auch, "Hallo Chef ich würde diese 11 Urlaubstage bitte jetzt noch nehmen bevor ich bei euch aufhöre" oder bist du einfach davon ausgegangen das mit der Unterschrift des Aufhebungsvertrag auch der Urlaub gewährt wurde und ohne weitere Absprache und Genehmigung vom Chef zuhause geblieben? Wie genau ist es den formuliert im Vertrag? Meine Vermutung wäre halt das du hier was falsch verstanden hast und durch den Aufhebungsvertrag eben keine "Genehmigung" des nehmes des noch ausstehenden Urlaubs erfolgt ist, sondern das ledlich drin stand das du noch 11 Urlaubstage hast, ob du die nun beim aktuellen AG nimmst oder  mit zum nächsten (ja manche AGs möchten eine Bestätigung wie viele Urlaubstage du schon genommen hast und gewährend dir dann nur den Rest). Hättest du sie wirklich legitim nehmen wollen hättest du das nochmal beantragen müssen.

    Aber wie gesagt dafür wäre es gut wenn du diesen Teil vielleicht mal im genauen Wortlaut mit uns teilst dann kann dir vielleicht jemand sagen ob du hier einen Fehler gemacht hast oder der AG.

    ja das denke ich auch. ich vermute, dass ich es nochmal extra hätte sagen müssen. da bin ich klar schuldig in dem sinne, einfach davon auszugehen, dass der urlaub gewährt wird. ich ärgere mich eher aus zwischenmenschlichen gründen. es lief in der firma von vorn bis hinten schlecht, kein gutes betriebsklima, mittelmäßige inhaltsvermittlung und am ende wurde es so dargestellt, dass ich ja selbst schuld wäre. aber das ist ein anderes thema und ich bin überglücklich bei meinem neuen arbeitgeber. von daher werde ich das wohl auf sich beruhen lassen.

    danke allen für die ausführlichen antworten, das hat mir schon sehr geholfen

  3. Hallo!

    ich habe mit meinem alten Ausbildungsbetrieb einen Aufhebungsvertrag (zum 31.8) ausgehandelt und bin erfolgreich in ein neues Unternehmen gewechselt.

    Ich hatte für 2020 24 Urlaubstage. 13 Tage hattee ich bisher genommen. Damit bleiben 11 Tage.

    Laut Aufhebungsvertrag wurden mir die restlichen 11 Urlaubstage gewährt. Ich habe dann also meinen Aufhebungsvertrag
    unterschrieben und bin die restlichen 11 Werktage bis zum vereinbarten Ausstiegsdatum auch zuhause geblieben, eben weil
    laut Vertrag die 11 restlichen Tage Urlaub gewährt wurden.

    Laut Internetrecherche wird mir der Rest meines Jahresurlaubes bei einer Kündigung im 2. Halbjahr auch gewährt.
    (Wobei es da durchaus verschiedene Meinungen oder Festlegungen gibt). Wenn mein Arbeitgeber mir allerdings den Urlaub
    nur anteilig auf die Monate zuspricht, hätte ich bis August 16 Tage Urlaub bekommen (24 Tage fürs Jahr, also 16 Tage bis zum 8. Monat).

    Nun hat der Arbeitgeber mir aber nur die Hälfte des Augustgehaltes überwiesen und auf Nachfrage gesagt, dass ich ja
    nicht mehr auf Arbeit war, also unentschuldigt gefehlt habe und sie das deshalb eigenmächtig entschieden haben.

    Ich überlege nun dies beim Arbeitsgericht klären zu lassen, wollte aber vorher mal hier nachfragen. In den anderen Forenbeiträgen

    wurde immer so gut geantwortet, dass ich dachte, vielleicht hat jemand hier eine fundierte Meinung dazu.


    Lieben Dank fürs Lesen

     

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