eric78iz
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Beiträge von eric78iz
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Hallo Markus!
Haste richtig verstanden, allerdings bin ich auch heiß auf solche bereits gekürzten Pläne, wobei ich befürchte, das die jedes mal neu gemacht werden, da das ja betriebsspezifische pläne sind.
Gruß,
Thomas
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Hi MarkusK!
Dein Ausbilder muß die geändert sachliche und zeitliche Gliederung, der sog. betriebliche ausbildungsrahmenplan, fertig stellen, denn als dein Ausbildender (also der betrieb) ist laut BBiG verpflichtet, auch in der verkürzten zeit den ganzen Stoff durchzuackern. Je nach IHK wird da mehr oder weniger wert drauf gelegt, mien chef mußte das damals gar nicht amchen, da war auch die kommunikation IHK ein wenig durcheinander.
Hoffe, dein Ausbilder ist mensch genug und amcht sich die mühe, weil eine verkürzung für dich ja auch "früher mehr geld" bedeutet!
Gruß,
Tommy
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Ist schon echt krass, wie weit hier die spanne auseinander geht.
Bin jetzt fast 24, hab letztes Jahr im Januar ausgelernt, bin von meinem betrieb übernommen worden, bin hier alleine die ganze IT-Abteilung (okay, nich schwer bei einem 12 Mann betrieb mit einem DAU anteil von nur 40%) und bekomme jetzt schon 45.000 DM brutto im Jahr, und das bei einer regulären 40 stunden woche und 30 tage urlaub. plus 20 Stunden, die ich kostenlos mehr machen darf pro monat. Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld kenn ich nur vom hören sagen, dafür gefällt mir das betriebsklima hier recht gut.
Wenn man dann von frischlingen hört, die jenseits der 70.000 € jährlich verdienen, dann fragt man sich wirklich, ob die in einer gelddruckerei arbeiten und die fehldrucke behalten dürfen )
Naja was solls, irgend wann werd auch ich nicht mehr vor meiner bänkerin flüchten müssen!
GRuß,
Tommy
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Hi!
Also, laut Berufsbildungsgesetz gibt es in den ersten paragraphen keine Altersbeschränkung, jedoch steht immer noch in §76, dass man 24 sein muß.
Die Prüfung nehmen die Kammern meist vorher ab, das Zertifikat bekommt dann aber erst zum 24. geburtstag, oder es wird vordatiert (schaun mer mal, bin auch erst im juni 24).
Und zum unterrichten braucht man den nciht, der ausbilder muß ja auch nciht alle inhalte selbstvermitteln, sondern kann an eine fachkraft ohne diesens chein delegieren, nur er ist es, dre verantwortlich für die korrekte durchführung der ausbildung ist.
BTW: ich mache "einbau einer speichererweiterung.... und das als lehrgesrpäch....
Gruß,
Tommy
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@TschiTschi:
Natürlich ist es ein Problem, wenn man erst 15 Monate ausgelernt hat, und dann schon in 5 Monate die ersten Azubis bekommt, doch die AdA ist ja hauptsächlich Gesetzes Text und Rechte und pflichten der Ausbilder, der Ausbildenden und der Auszubildenden kennen und können, Natürlich muß auch eine fachliche und eine persönliche Eignung da sein, wie es im BBiG so schön heißt.
Andrerseits bin ich ja noch nicht als verantwortlicher Ausbilder für diese Eingetragen, müßte aber so oder so als "Fachkraft" denen ein Gros des Wissens vermitteln.
ich persönliches finde es besser, wenn ein FI die praktische Ausbildung übernimmt, als wenn, so wie es bei mir seinerzeit war, ein Autodidakt von allem ein bißchen praktisch vermittelt, und ein dipl.-Phys. nur sagt "hier lies das und das und das, und dann kannst du das, so hab ich das schließlich auch gelernt".
Die IHKn verlagen halt nur den Facharbeiter brief und ein mindestalter von 24 als Grundlage zur Zulassung zur Ausbilder eignungsprüfung.
Und was soll ich sagen, mein Chef hat halt beshclossen, das wir zum 1.8. 2 Azubis FI bekommen und da er selber kaum Zeit hat, hat er mich dazu beordert, diese auszubilden. Natürlich wird es Punkte geben, bei denen ich mich auch erst belesen muß, aber das ist ja nunmal so in unserem Job, ständig kommt was neues, und wer da nicht am Ball bleibt, oder zumindest mit der Zeit geht, der geht mit der Zeit.
Im endeffekt ist die AdA für mich persönlich erstmal in sofern wichtig, das ich lerne, wie ich den Azubis das wissen nu richtig vermittel, und da ich so oder so das hätte machen sollen, weiß, was ich wie auf jeden fall und was noch zusätzllich an wissen vermitteln kann.
@crush:
Die "Ausbildung der Ausbilder" oder auch AdA nach der "AusbilderEignungsverordnung" wird von der Industrie und Handelskammer beziehungsweise bei uns dem ÜAZ, einer Bildungseinrichtung der IHK durchgeführt. Diese Ausbildung ist berufsübergreifend, sprich, man sitzt mit Maurern, Zimmerer, floristen etc. zusammen und lernt sehr viel über Berufsbildungsgesetz (BBiG), JugendarbeitsschutzGesetz, Arbeitsgesetz, Lehrmethode, Psychologie von Jugendlichen, Motivationen etc.
Bei uns findet ein Lehrgang von zwei Wochen (Mo-Sa von 8-15 Uhr) statt. Danach folgt eine Multiplechoice Theorie Prüfung, in der an Hand von fallbeispielen eigentlich nur geprüft wird, ob man alles kapiert hat. Abschließend findet eien praktische Prüfung statt, in der man entweder einen kurzen Vortrag hält oder in Form eines Rollenspiels mit einem "Pseudo-"Azubi eine Unterweisung durchführt. Daran schließt ein fachgespräch über Didaktik, Methodik etc. statt.
Bei der Prüfung nach der AEVO darf keine fachliche Prüfung stattfinden.
Die KOsten belaufen sich bei uns z Zt. auf 230€ für den Kurs und 132€ Prüfungsgebühr.
Gruß, Tommy
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Hi Leutz!
Ich hatte im Januar 2001 meine AP, und mache nun meine AdA, bin ich der erste FI, der seinen Ausbilderschein macht?
Oder tummeln sich hier noch andere Ausbilders?
Vielleicht kommt ja ein erfahrungsaustausch zwischen ausbilders zustande?
Gruß,
Tommy
Gehalt
in Ausbildung im IT-Bereich
Geschrieben
Holla!
Und ich bin für das gleiche in DM, ich wiederhole, Deutsche Mark, eingestiegen, da sach ich nur AUTSCH!!!
das ich weder weihnachts- noch urlaubsgeld bekommen, hatte ich schon erwähnt, oder?
Nunja, dafür sitzen wir auch 50 km nördlich von HH, sind 12 Mitarbeiter, ein sehr kleines, unüberischtliches Win98-Netzwerk (ja ich weiß, win98 ist kein netzwerk OS! aber für mehr hat es damals, vor meiner zeit nicht gereicht!) und wir entwickeln mess-systeme und schiffssicherheitssysteme...
aber das klima stimmt!
und irgendwann bekomme ich auch mal 30.000 € im jahr! die hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.
CU
Tommy