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eskimoe

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  1. Klar darf man! Ich bin faul. Und ein Nachtmensch. In dieser Reihenfolge. Morgens (für mich mitten in der Nacht) um 6 Uhr aufzustehen um eine Stunde lang zu einer Schule zu fahren stellt für mich eine echte Anstrengung dar, die ich bereits nach etwa zwei Monaten in der besagten Schule nicht mehr gerechtfertigt sah. Ich bin mit einigen Vorkenntnissen in der Programmierung und generellen Computerdingen in die Ausbildung hineingegangen und habe mittlerweile festgestellt, dass diese wohl jenseits des Rahmenplans der Ausbildung liegen. In meinem Alltag und meinem Betrieb beschäftige ich mich ständig mit den Geschichten, deren Grundlagen dort vermittelt werden sollen. Deshalb fällt es mir schwer, mehrfach vier und mehr Stunden am Stück Windows NT Installationen auf kaputter Hardware durchzuführen oder Vorträgen über IP-Adressen und Subnetze beizuwohnen. Kurzum; mit Hilfe einiger begleitender Bücher und dem Rahmenplan glaube ich mir das vermittelte Wissen (auch der Fächer SWK/BP) selbst aneignen zu können. Lieber lerne ich 1-2 Monate vor der Prüfung intensiv auf meine Art, anstatt mich im Zweiwochentakt in die Hände eines Systems zu begeben, das einfach nicht auf mich passt. Vielleicht geht es ja einigen ähnlich... greetings!
  2. Hallo allerseits, wie ich in mehreren Postings in diesem Forum las, soll es grundsätzlich möglich sein sich von der Berufsschulpflicht befreien zu lassen sofern man bereits 13 Jahre Schule hinter sich gebracht hat. Ich setze mich nun seit zwei Jahren mit der Berufsschule auseinander (so wie diese mit mir) und habe dort aufgrund erheblicher Fehlzeiten keinen besonders guten Stand. Deshalb interessiere ich mich für die Möglichkeit, meine Ausbildung ohne Berufsschule abzuschliessen. Ist ein Abbruch auch nach zwei Jahren Berufsschule noch möglich und werden diese auf die benötigten 13 Jahre angerechnet? Erfahrungsberichte wären hilfreich. Eine telefonische Anfrage bei der IHK-Berlin ergab, daß eine Ausbildung ohne Berufsschule angeblich nur mit einem Nachweis über 6 Jahre Arbeit in Festanstellung im Ausbildungsberuf möglich sei. Das mag ich allerdings nicht so recht glauben, dafür habe ich schon zu oft anderes gehört. Oder ist das in Berlin gar tatsächlich so geregelt? Bin für jegliche Infos dankbar! :confused:

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