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rehwald

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  1. Hallo jomama! weißt du auch welche Verodnung das ist. Ich erreich da nur was wenn ich mmit Paragraphen um mich schmeiße. Und den Durchschlag hab ich selbstverständlich nicht erhalten, den bekomm ich später. Begründet haben die das mit den Auswertungszeiträumen die ja auch mal länger dauern könnten. So wurde als Beispiel der Drucker genannt, der ja Druckproben abliefern muss, welche dann eingehend untersucht werden, sowas dauert halt. Ich weiss aber auch, dass mein Facharbeiterbrief schon bei uns in der Firma im Safe liegt. Allerdings mit Datum vom 31.8.2003. Leider kenn ich keinen Anwalt der das für mich kostenfrei überprüfen würde. Und richtig einen Anwalt zu nehmen kann ich mir nicht leisten. Das ist zum k.. ähm aus der Haut fahren. Ich weis offiziell nich mal wie ich abgeschlossen hab. Das Problem ist, ich hab ein Übernahmeangebot meiner Firma, aber auch eine noch laufende Bewerbung. Ich würde lieber wechseln, kann aber die Bewerbung nicht abschließen ohne Facharbeiterbrief, die Firma bei der ich mich beworben habe macht nix solange der Brief nicht vorliegt. Vielen Dank schon mal für die Hilfe Thomas
  2. Hab grad mit dem für uns FIN's zuständigen Berater der IHK gesprochen. Laut Ihm sind die Daten die auf dem Brief stehen ausschlaggebend. Wenn der Prüfungstag draufsteht: Pech für die Firma, muss sie mir für die letzten 2 Wochen bereits richtiges Geld zahlen. Wenn 31.8. draufsteht: Pech für mich, muss ich halt noch warten Sollte der 31.7. draufstehen: Pech für beide (zwar nich so viel, aber...), ich muss noch 2 Wochen warten und die Firma muss mich für August schon fest anstellen. Mal hoffen.... Thomas Ps: ansonsten ist da nix zu machen, rein rechtlich zählt die Bekanntgabe als Bestehen. Wann bekannt gegeben wird, hängt im wesentlichen vom Betrieb ab ( natürlich nur im Rahmen des Ausbildungsvertrages), immerhin zahlt er die Prüfung, IHK-Beiträge,....
  3. PS: Ich hab auch bei der mündl. kein Ergebnis genannt bekommen. Nur ein gefälliges Nicken (wird glaub ich nicht als ergebnis annerkannt )
  4. Und die Prüfung gilt erst dann als bestanden, wenn das Ergebnis bekanntgegeben worden ist (laut IHK-Schwerin und diverser anderer, z.B. Aachen http://www.aachen.ihk.de/de/ausbildung/download/pb_004.pdf ). Wenn einem das Ergebnis nicht genannt wird, hat man auch nicht bestanden. Ich weiss zwar nicht mit welcher rechtlichen Begründung die IHK's die Ergebnisse zurückhalten, so ist aber die Praxis. Wenn der Ausbildungsbetrieb nix sagt ist Bekanntgabetermin am Ende der Präsi. Deshalb sind viele meiner Mitschüler auch schon arbeitslose Facharbeiter (naja nicht alle sind arbeitslos) Thomas
  5. Laut Prüfungsordnung ist die Ausbildung erst mit erhalt des Facharbeiters beendet. Diesen erhält man erst mit Bekanntgabe der Ergebnisse. Ergo endet die Ausbildung erst mit Bekanntgabe. Da der Vertrag aber, wie bei allen anderen auch, exakt 3 Jahre (es sei denn man hat verkürzt) läuft, endet er bei mir erst am 31.08. Auf Verlangen des Unternehmens hält die IHK die Ergebnisse bis zu diesem Termin zurück um die Ausbeutung der Azubis noch ein wenig hinauszuzögern. Meine Frage war daher, welcher Termin als Bekanntgabe gilt. Thomas
  6. Hallo da draußen! Ich habe ein riesen Problem. Und Zwar habe ich bereits am 4.6. meine Präsi gehabt, alles soweit sehr gut gelaufen. Mein Problem ist allerdings, dass meine Firma mich zwar übernehmen will, allerdings noch bis zu 31.8. als Azubi weiterbeschäftigen möchte. Das liegt zum einen am Geld (immerhin kost ich solange nur 1/4 des späteren Gehalts), zum anderen an meinem Kollegen Lehrling der mit mir zusammen die Ausbildung machte. Dieser wird nict übernommen, allerdings soll auch er zumindest im Rahmen (begründung des Chefs :mod: )Lehrvertrags bis zum Ende der Vertragslaufzeit noch bei uns bleiben können und erst später in die Arbeitslosigkeit entlassen werden. Damit die Gleichbehandlung... u.s.w. (liegt wohl doch eher am Geld). Is aber auch ok, kann ich nix gegen machen da die IHK die Zeugnisse und Ergebnisse dann eben so lange einbehält. Nun habe ich aber gehört, dass unsere Zeugnisse wohl versehentlich schon versand worden sind. Fälschlicherweise zwar an ein anderes Unternehmen, soll aber von einem unserer Mitarbeiter heute dort abgeholt werden. Meine Frage in diesem Zusammenhang ist nun welcher Zeitpunkt als Bekanntgabe der Ergebnisse zählt. Der Tag der Ausfertigung (also das Datum auf dem Zeugnis), der Tag des Versands seitens der IHK oder die Ankunft hier in der Firma (also ob es reicht wenn das Unternehmen bescheid weis) oder muss ich es selbst, höchstpersönlich in den Fingern halten bevor ich mehr Geld bekomme? Vielen Dank für die Hilfe Thomas Rehwald Ein verzweifelter fast Facharbeiter
  7. Hallo Danny! Leider ist das nicht ganz richtig, siehe: http://www.bmfsfj.de/Anlage2898/Broschuere_zum_Mutterschutzgesetz_ab_Seite_39_Gesetzestext.pdf Seite 10 ist zu empfehlen! Ich denke das die Frage nur so eigenartig formuliert wurde um die Frage selbst in einen kausalen Zusammenhang bringen zu können. Dies wurde bei allen anderen Fragen ja schließlich auch so gemacht. Gruß

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