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schmeichel

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Beiträge von schmeichel

  1. Hallo Axel,

    das mit der Ausbildung zum FISI würde ich lassen, mit Deinem Studium und Vorkenntnissen hast du auch später keine Probleme. Wie einige Vorredner schon gesagt haben, zählt die Berufserfahrung mehr, als dieser Schein.

    Ich selbst habe eine Umschulung zum FISI gemacht und arbeitet jetzt in der zweit größten Privat-Bank im Rechenzentrum.

    Hier sind die Scheine schon gar nicht gefragt, es wird mehr Wert auf Teamfähigkeit, Leistungs- und Lernbereitschaft gesetzt.

    Dort ist wie bei Dir, die Bank bezahlt die Weiter - und Fortbildung.

    Ich bin da eine ganz tolles Beispiel.

    Ich selbst habe in jungen Jahren eine Ausbildung zum Bäcker gemacht, habe auch nur den QA. Nach meiner Lehrzeit bin ich für 12 Jahre zm Bund, habe als Berufsförderungsmaßnahme die Umschulujng zum FISI gemacht und bestanden.

    Mein Praktikum legte ich bei der o.g. Bank ab, die mich dann auch Übernahm.

    Im Übernahmegespräch war dem Unternehmen andere Dinge wichtiger als z.B. die Schulbildung.

    Da ja Großrechnerwissen nicht in der FISI-Ausbildung geschult wird, hat die Bank meine komplette Fortbildung bezahlt (bei Dir z.B die SAB-Ausbildung).

    Und nun habe ich einen krisensicheren Job, der noch sehr gut bezahlt ist!

    Hmmm, was wollt ich damit eingentlich sagen? Ach, ja. Scheine sind auch heute nicht alles.

    mfg

    schmeichel

    :marine

  2. hallo zusammen,

    ich kann den vorrednern nur zustimmen, ich selbst arbeite im großrechnerumfeld einer großen privatbank.

    richtig ist, dass diese ihre mitarbeiter selbst ausbilden lassen (extern/intern).

    nachwuchs wird in der regel aber nur gezogen, um angehende rentner zu ersetzen.

    ziel dabei ist, dass know-how im hause zu halten.

    die bezahlung in diesem bereich ist sehr gut und die arbeitsplätze sind sehr sicher.

    gruß

    schmeichel

  3. Originally posted by -cta-

    mein ausbildungsvertrag läuft vom 01.12.2000 bis 30.11.2002

    ich mache eine betriebl. umschulung...also quasi eine normale ausbildung...

    meine umschulung ist eine reha-massnahme des arbeitsamtes, da ich meinen alten beruf aus gesundheitl. gründen nicht mehr ausüben kann...das arbeitsamt hat die umschulungsmassnahme auf 2 jahre beschränkt, ergo habe ich nur 2 jahre ausbildung...(01.12.2000 bis 30.11.2002)

    das ist ja interessant,

    zufällig war ich auch umschüler zum Fi/SI, nur das ich meine umschlung bei einem bildungsunternehmen (bbz) gemacht habe. diese dauerte 22 monate, also von oktober 2000 bis august 2002.

    deine ausbildung hat zu spät angefangen, den umschulungen beginnen wie die ausbildungen in den betrieben im september oder anfang oktober.

    nachdem deine umschlung erst im dezember begann, hängst du mitten drin und deine ausbildungszeit ist abgelaufen.

    wie das jetzt vertraglich aussieht, ist jetzt nicht mehr so einfach. mein tipp daher, ruf bei deinem arbeitsamt an und gleichzeitig die IHK.

    du kannst aber auch direkt bei nächsten arbeitsgericht anrufen, die sind zur auskunft verpflichtet (kostenfrei).

    ich hoffe es hilft dir etwas.

    PS: warum begann die ausbildung erst im dezember ?????????

    :mod:

  4. Originally posted by bimei

    Es geht in diesem Fall nicht darum, ob sich das Ausbildungsverhältnis nach nichtbestandener Prüfung verlängert, ich glaube Du hast das missverstanden.

    ich meinte natürlich 13.01.03, dass ausbildungsverhältnis bleibt bis zum 13.01.03 normalerweise bestehen.

  5. Originally posted by -cta-

    hhmmm....

    dazu aber noch eine frage:

    § 14 BBiG

    (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit.

    (2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung.

    (3) Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

    so..das hier kennen wir ja alle...

    aber was ist mit dem fall, dass das ausbildungsverhältnis im ausbildungsvertrag am 30.11.02 endet, die mündliche prüfung jedoch erst am 13.01.03 abgelegt wird????

    wann endet es nun?

    hallo erst mal

    sie endet bei dir mit bestandener prüfung, der ausbildungsvertrag verlängert sich automatisch bis zum 30.11.03. solange bist du noch azubi.

    du bekommst nach der mündlichen prüfung sofort einen schriftlichen nachweis ob du bestanden bzw. nicht bestanden hast.

    ist das kreuz auf bestanden, endet hiermit sofort dein ausbildungsverhältnis. du must dieses schreiben deinem chef vorlegen. solltest du nicht bestehen, verlängert sich dein ausbildungsverhältnis auf deinen wunsch nochmal bis zur wiederholungsprüpfung.

    :mod:

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