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man0war

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Beiträge von man0war

  1. Hallo,

    ich habe schon ein bißchen im Board gesucht, aber nur diesen Auszug zu Urlaubsregelungen gefunden. Eigentlich beantwortet der meine Frage schon ganz gut, nur was mich noch interessieren würde, gilt dies auch ausnahmslos für Auszubildende:

    § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs

    (1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.

    (...)

    (4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.

    § 13 Unabdingbarkeit

    (1) Von den vorstehenden Vorschriften mit Ausnahme der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 kann in Tarifverträgen abgewichen werden. Die abweichenden Bestimmungen haben zwischen nichttarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Geltung, wenn zwischen diesen die Anwendung der einschlägigen tariflichen Urlaubsregelung vereinbart ist. Im übrigen kann, abgesehen von § 7 Abs. 2 Satz 2, von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.

    (...)

    Ich Frage deswegen weil ich auch Urlaub nehmen wollte, mir dieser aber mit der Begründung das der Anteil der Arbeitnehmer die Urlaub nehmen dürften schon erreicht worden ist. Gilt das dann auch so für Azubis oder zähl ich nicht zu diesem Anteil dazu?

    Vielen Dank für alle Antworten.

    cya

    man0war

  2. Hallo,

    ich denke schon das mein Ausbildungsleiter es schaffen würde diese in fünf Tagen zu unterschreiben. Problem ist nur das er nicht will, er sagt das er bereits einmal unterschrieben hat und es nicht sein Problem wäre. Aber auch wenn die jetzt meine Ausbildungsnachweise nicht kontrollieren, wie schaut das dann bei der Abschlußprüfung aus, gibt es da auch nur Stichproben?

    Und wie reagiert die IHK wenn die sehen das die nicht unterschrieben sind? Gehen die dann auf meinen Betrieb zu? Müssen die dann unterschreiben?

    Gruß

    man0war

  3. Hi,

    ich habe am 24.03. meine Zwischenprüfung. In der Einladung stand das ich das Berichtsheft mitzubringen habe.

    Ich habe das Berichtsheft soweit ordentlich geführt, aber nachdem ein Teil der Nachweise fehlerhaft waren habe ich Sie noch einmal gemacht. Diese neuen Nachweise wurden jedoch nicht unterschrieben, jetzt habe ich aber auch die alten Nachweise nicht mehr (die mit den Unterschriften). Gibt es da ein Problem wenn ich die nicht unterschriebenen Ausbildungsnachweise vorlege? Danke für die Antworten.

    Gruß

    man0war

  4. Bezugnehmend auf ein vorangegangenes Posting:

    Ich spiele das ganze auf einer ATI AIW8500DV und kann mich über keinerlei Darstellungsfehler oder Performanceprobleme beklagen, soviel über die Theorie das Radeon Karten Probleme mit dem Spiel hätten.

    cya

    man0war

  5. Anscheinend haben sich durch den Vertriebswechsel (JoWood hat an KochMedia abgegeben) doch einige Verzögerungen ergeben, jedenfalls war das die einstimmige Antwort aller Mitarbeiter von Geschäften mit denen ich mich unterhalten habe. Nach einigem Herumtelefonieren habe ich mich dann bei http://www.okaysoft.de erkundigt und siehe da auf Lager und versandbereit, Freitag habe ich angerufen, gestern früh war das Spiel da *g*

    Naja auch wenn ihr noch warten müßt, eins kann ich euch versprechen: Das Warten lohnt sich ;-)

    cya

    man0war

  6. Ich hatte mal das gleiche Problem und habe deswegen mit AVM telefoniert, diese meinten das mit einer neueren Version von Ken!DSL das ganze möglich sein würde. Ich habe mir daraufhin die Beta Version geben lassen und dort konnte man DynamicDNS und PortForwarding aktivieren, doch zumindest für meinen Anwendungsfall (VPN) hat das nicht funktioniert. Daher nehme ich an das das nach wie vor nicht funktionieren wird. Nimm einfach einen funktionierenden Router (SyGate) dann hat sich das ganze erledigt.

  7. Hallo

    Ich hätte eine wichtige Frage bezüglich der Berufsschule während der Ausbildung. Ich bin jetzt bald im zweiten Jahr meiner Ausbildung als Fachinformatiker Systemintegration, bisher habe ich nicht die Berufsschule besucht da ich es nicht für nötig erachtet habe und auch nicht mehr unter die Schulpflicht falle. Mein Arbeitgeber hat mir auch nicht empfohlen dies zu tun, da laut ihm die Berufsschule hier bei uns (Erlangen) nicht die beste ist. Nun haben mir die meisten Bekannten angeraten doch die Schule zu besuchen, vor allem in Hinsicht auf Prüfungsvorbereitung. Ich habe ihn daraufhin angesprochen wann es möglich ist sich für die Schule anzumelden und habe gesagt bekommen das dies nicht für die Azubis in unserer Firma gedacht ist, da von allen Azubis zwei auf der Berufsschule waren und daraufhin die Prüfungen vermasselt haben, lt. ihm sind die internen Prüfungsvorbereitungen sehr viel besser und mehr als ausreichend.

    Habe ich ein Recht darauf die Berufsschule zu besuchen oder kann mir mein Arbeitgeber dies verbieten wenn ich nicht mehr unter die Schulpflicht falle?

    Hoffe ihr könnt mir ein paar Antworten liefern, danke im voraus.

    cya

    man0war

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