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M.A.G.E.

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  1. Auch für mich ist Dies ein sehr wichtiges Thema, da ich ab Montag die Abendschule besuchen werde, für die nächsten zwei Jahre (Beginn Q1-Oberstufe als Wiedereinsteiger). Hatte meinen AG darauf angesprochen und ihm sogar angeboten, meine Arbeitszeiten entsprechend anzupassen und die fehlenden 5 von 40 Stunden (die Idee war, von Montag bis Freitag, nur 35 Stunden zu arbeiten), dann auf den Samstag zu legen. In der Vergangenheit hatte ich aufgrund dringender Abgabetermine auch schon am Samstag gearbeitet, was von meinem AG auch entsprechend begrüßt worden war. Nun scheint mir allerdings, dass mein AG nicht mehr so davon angetan ist, dass ich die Abendschule besuche. Zwar hatte er mir kein konkretes Verbot ausgesprochen, jedoch aber Bedenken diesbezüglich geäußert, mit dem Hinweis darauf, dass meine Haupttätigkeit nicht unter dieser Weiterbildung/Abendschule leiden darf. - Für mich klingt dass nun nicht unbedingt nach einem Verbot, den gesamten Wortlaut habe ich schriftlich erhalten, aber nirgendwo steht etwas davon, dass mir der Besuch der Abendschule verweigert würde. --> Weshalb ich die Samstagsarbeit hier anspreche liegt daran, dass ab der Heizperiode dank der "Gasknappheit" in dem Unternehmen, wo ich Arbeite evtl. eine Vier-Tagewoche eingeführt werden soll, zumindest bis zum Ablauf der zu erwartenden, von der Gesetzgebung gebotenen "Sparmaßnamen". Das hieße, dass die 40 Stunden in vier Tagen abgeleistet werden müssten und dass das Arbeiten am Samstag für mindestens drei, wenn nicht gar vier Monate, nicht (mehr) möglich sein würde. - Für mich hieße das dann außerdem, dass ich á von Montags bis Donnerstags morgens deutlich früher anfangen müsste (5:45) und dann bis zur bisher gewohnten Uhrzeit (16:30 - unter Berücksichtigung der Pausenzeiten --> ab 9h, 45min). Ich fahre ca. 40 Minuten vom Arbeitsplatz bis nach Hause; die Abendschule wäre ca. 10 Gehminuten von mir entfernt, führe ich direkt zur Schule, dürften Diese 10min entfallen; Unterrichtsbeginn ist um 17:15 und geht i.d.R. bis 20:15 und an manchen Tagen bis 21:45 Uhr (in der Oberstufe sogar etwas häufiger). Freitags müsste ich nicht arbeiten und die Schule geht an diesem Tag grundsätzlich nur bis 20:15 Uhr. Ich könnte (theoretisch) also quasi den Freitag "verpennen", ginge Abends zur Schule und hätte dann den Rest des Wochenendes ebenfalls zur Verfügung - meinem Verständnis nach, wäre dieser freie Freitag mein Ausgleich, so als würde ich "Überstundenfrei" nehmen - man könnte dies´als "Milchmädchenrechnung" bezeichnen, jedoch bin ich der Meinung, dass unter normaler Arbeitszeit die Leistung und Ruhephasen im geregelten Verhältnis stehen. Meine gewöhnliche Uhrzeit, zu der ich ins Bett gehe liegt zwischen 23:00 und 00:30 Uhr, in den vergangenen 6 Monaten, war das bislang kein großes Problem, dann morgens fitt zu sein. - Ich werde es darauf ankommen lassen, jedenfalls sehe ich hier keinen Grund, weswegen mein AG mir die Abendschule verbieten sollte / dürfte...

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