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L.A.M.S.Y

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Beiträge von L.A.M.S.Y

  1. Hallo zusammen,

    ich habe den ersten und zweiten Teil meiner schriftlichen Abschlussprüfung nicht bestanden. Daraufhin will mein Praktikumsbetrieb den Vertrag nicht verlängern. Aktuell sitze ich noch hier rum, weil mein Vertrag bis 31.08.23 läuft. Ich habe nun mit meinem Bildungsträger gesprochen und deren Vorschlag ist: Ich soll ab 01.09 wieder in die Theoriephase und die Prüfung erst wieder im Sommer'24 antreten, weil ich das im November sowieso nicht schaffen werde und keine Zeit dafür vorhanden ist (So die Worte von meiner Beraterin von der AGE und Bildungsträger). Habe ich nicht ein Recht drauf die Prüfung zum nächstmöglichen Termin zu wiederholen, also sprich November?

     

  2. vor 18 Stunden schrieb ickevondepinguin:

    Das BBiG §15, Abs. 5 ist hier eindeutig: Du hast den Tag vor der schriftlichen Prüfung frei.

    Vor der Praktischen (Präsentation/Fachgespräch) gilt dies nicht.

     

    Danke für deine Antwort aber zur Info, ich habe mich jetzt nochmal bei der IHK erkundigt und die geben vor das es nur für Auszubildende gilt. Umschüler sind deshalb leider ausgeschlossen.

     

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