Hi Leute!
Ich habe mal eine Frage zu den Richtlinien zum Verkürzen der Ausbildung!
Welche Vorraussetzung müssen gegeben sein, dass man verkürzen darf?
Von mehreren Seiten habe ich gehört, dass das Ergebnis der Zwischenprüfung (min. 81%) auch relevant wäre!
Nur heute habe ich von einem Azubi, der letztes Jahr verkürzt hatte gehört, dass er nur 57 % in der ZP hatte und trotzdem verkürzt hatte!
Man bräuchte nur einen Schulschnitt von 2,49 oder besser und die Zustimmung von seinem Betrieb! Danach muss man einen Antrag der IHK ausfüllen und vom Betrieb unterschreiben lassen!
Was stimmt den nun? Ist das Ergebnis der ZP relevant?
Die Aussage mit der ZP kam damals mal von einem Lehrer!
Danke für Eure Mühe, Greetz silver (Azubi FISI, IHK Limburg / Hessen)