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MarcelforFIAE23

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Alle Beiträge von MarcelforFIAE23

  1. Eigentlich solltest du etwas Prüfbares fertig bekommen haben. Dann würde ich eher dieses Ergebnis so produktiv wie möglich verpacken, und dann auf eine entsprechende Note hoffen. Auf keinen Fall solltest du etwas vollkommen Unglaubwürdiges zusammen basteln. Natürlich beschönigen die meisten z.B. bei dem Zeitaufwand, dass ist aber eher den Umständen des Projektaufbaus geschuldet. Wenn du nämlich den Verdacht auf dich ziehst, stehst du mit einer 6 dar. Wenn du aber eine gute Präsi dazu ablieferst und die Mängel begründen kannst, bestehst du die Prüfung vermutlich auch. Schließlich geht es nicht hauptsächlich darum, ein fertiges Produkt abzuliefern, sondern das fachgerechte Vorgehen eines AElers zu benoten.
  2. das ist krass. Bei der IHK Hannover sind es 10-15, hinzu kommt minimalen Anhang. Wundert mich dann doch, dass regional solche Unterschiede bestehen
  3. Welche IHK hält 32 Seiten Text für zulässig? ich habe auch meine Projektarbeit innerhalb des zeitlichen Rahmens abgegeben. Allerdings versuche ich aus meiner Leistung kein allgemeines Urteil über das Wirken anderer abzuleiten. Letztlich ist das auch vollkommen irrelevant. Das der TE vermutlich dieses Thema NACH dem finalen Abgabetermin besprechen sollte, ist an dieser Stelle definitiv nicht zu bestreiten.
  4. @Brapchu @alleswegaus älteren Posts sieht man jedoch, das die Person offen zu ihrem Handicap steht, wenig Unterstützung des Betriebs beim Suchen eines Projektthemas hatte, dann anscheinend ein für ihn unbekanntes Thema als Projekt genommen hat(das hab ich jetzt aber eher aus dem Kontext geraten), und damit vielleicht auch keine realistische Zeitplanung hat. Wenn jetzt der Betrieb die Person nicht freigestellt hatte von der Schule, wundert es mich dann nicht so sehr, dass das Projekt in der verbliebenen Woche nicht umgesetzt wurde.
  5. Außerordentlich/fristlos wird diese Kündigung niemals sein. Sogar die "Arbeitsverweigerung" ist dir nicht immer gleich nachzuweisen, sofern du offensichtliche Tätigkeiten nicht vernachlässigst. Heißt du gibst z.B. nichts ab. Falls man dir aber fahrlässiges / mutwillig sabotierendes Verhalten nachweisen kann, kann eine Abmahnung erfolgen. Wenn du wegen "Arbeitsverweigerung" bereits abgemahnt wurdest, kann dir, sofern du die Gelegenheit hattest, dein Verhalten zu ändern, eine ordentliche(weil verhaltensbedingte) Kündigung ausgestellt werden

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