Hallo zusammen,
ich habe bisher 2 von 3 Prüfungsergebnissen. Ich habe 73 Punkte in WiSo (3) und 48 Punkte in GA1 (5). Leider haben mir 2 mickrige Punkte gefehlt. Da ich leider in GA2 ein mieses Gefühl habe, gehe ich auch von einer 5 dort aus. Zwischenprüfung (AP1) waren 74 Punkte (3). Die Frage die ich mir stelle:
Sagen wir mal ich habe dort auch eine 5, jedoch ebenfalls mit einer höheren Punktzahl. Wenn ich im Gesamtergebnis von Teil 2 dann eine 4 habe, muss ich dann trotzdem eine mündliche Nachprüfung machen? Von dem was die IHK auf der Website schreibt zwar nicht, jedoch lese ich überall im Internet sonst das man dann auf jeden Fall eine Nachprüfung machen muss.
"Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen - auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung - im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens ausreichend, im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens ausreichend, in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens ausreichend und in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit ungenügend bewertet worden sind."
Aus diesem Text lässt sich nicht herauslesen, dass man keine zwei Fünfen haben darf, solange das Gesamtergebnis 4 ist. Deswegen die Frage an euch, ist das möglich?
Und falls nicht, sollte ich dann lieber GA1 zur Nachprüfung auswählen, weil mir da nur 2 Punkte fehlen oder soll ich dann lieber GA2 nehmen?
Ich weiß, ich sollte erstmal abwarten was dort für eine Note rauskommt aber ich kann es mir schon fast denken...
Vielen Dank für's lesen.