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  1. Ich hab jetzt auch meine dritte Note und was soll ich sagen... da hab ich wohl echt n schlechten Tag gehabt xD Ergebnis der GA2 39 Punkte (5). Laut dem Notenrechner kann ich bestehen, wenn ich in der GA1 Nachprüfung 53% eintrage (bei dem Projekt habe ich 50% als Standardwert genommen, da ich die Noten natürlich noch nicht habe). Heißt das ich muss in der Nachprüfung 53% erreichen oder durch die Nachprüfung das Ergebnis auf 53% aufbessern? Falls es das erste ist, 53% in der Nachprüfung sind doch machbar oder was sagt ihr? Bei mir im Einladungsbrief zur Abschlussprüfung stand noch drin: "Sollte eine mündliche Ergänzungsprüfung erforderlich sein, teilt Ihnen der Prüfungsausschuss den Tag und die Uhrzeit nach Ihrem Fachgespräch mit" Wenn es jemand wissen sollte, wäre es perfekt: Darf ich mir meinen Prüfungsteil überhaupt aussuchen? Ich höre von unterschiedlichsten Leuten nur unterschiedliche Sachen und hab jetzt keine Ahnung auf was ich mich einstellen soll. Es wäre ja rechnerich am einfachsten die GA1 Note auszugleichen. Ist mir das möglich oder darf die IHK das einfach entscheiden, welche ich ausgleichen muss? Laut Notenrechner würde es ja funktionieren, wenn ich nur die GA1 ausgleiche. Wenn hier jemand dabei ist, der schon mal eine Nachprüfung in der GA1 hatte, wäre das sehr nett falls dieser Jemand ein paar Fragen hier reinschreiben könnte die eventuell vorkommen könnten :D
  2. Hallo zusammen, ich habe bisher 2 von 3 Prüfungsergebnissen. Ich habe 73 Punkte in WiSo (3) und 48 Punkte in GA1 (5). Leider haben mir 2 mickrige Punkte gefehlt. Da ich leider in GA2 ein mieses Gefühl habe, gehe ich auch von einer 5 dort aus. Zwischenprüfung (AP1) waren 74 Punkte (3). Die Frage die ich mir stelle: Sagen wir mal ich habe dort auch eine 5, jedoch ebenfalls mit einer höheren Punktzahl. Wenn ich im Gesamtergebnis von Teil 2 dann eine 4 habe, muss ich dann trotzdem eine mündliche Nachprüfung machen? Von dem was die IHK auf der Website schreibt zwar nicht, jedoch lese ich überall im Internet sonst das man dann auf jeden Fall eine Nachprüfung machen muss. "Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen - auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung - im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens ausreichend, im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens ausreichend, in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens ausreichend und in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit ungenügend bewertet worden sind." Aus diesem Text lässt sich nicht herauslesen, dass man keine zwei Fünfen haben darf, solange das Gesamtergebnis 4 ist. Deswegen die Frage an euch, ist das möglich? Und falls nicht, sollte ich dann lieber GA1 zur Nachprüfung auswählen, weil mir da nur 2 Punkte fehlen oder soll ich dann lieber GA2 nehmen? Ich weiß, ich sollte erstmal abwarten was dort für eine Note rauskommt aber ich kann es mir schon fast denken... Vielen Dank für's lesen.

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