Jo, ist geschenkt... Mir brennt nur gerade die Hose lichterloh...
Der Projektauftrag war, eine webbasierte Arbeitszeiterfassung nach gesetzlichen Vorgaben zu etablieren.
Als gesetzliche Anforderungen hatte ich identifiziert:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitszeitgesetzt (ArbZG)
- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
jeweils in der aktuellen Fassung.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) habe ich schon ab der ersten groben Projektplanungsphase absolut übersehen!
Hatte ich einfach nicht aufm Radar, weil im Praktikumsbetrieb seit Äonen keine Minderjährigen (U18) beschäftigt sind.
Und keiner hats gemerkt, weder intern noch extern...
Da für Jugendliche aber andere Arbeits- und Pausenzeiten gelten ist das Projekt am A.... :(