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Guybrush Threepwood

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Alle Beiträge von Guybrush Threepwood

  1. Das letzte mal richtig zuviel Getrunken war vor rund 2 Jahren glaub ich. Obwohl ich gar nicht weiß warum das so schlimm war, afaik waren das gar nicht soviele Cocktails und ich hatte mich an dem Abend auch noch gut im Griff. Aber am nächstens Tag ging gar nichts. Hab Mittags geduscht und mich auf die Coutch vor den Fernseher gesetzt aber musste nach ~10 Minuten wieder ins Bett weils mir so übel ging und der Fernseher es nur schlimmer gemacht hat. Hab dann mehrmals probiert aufzustehen aber bis Abends ging überhaupt nichts. Ständig Kopfschmerzen, schwindel und dann dadurch Übelkeit. Abnds hab ich es dann geschafft eine Suppe zu essen und mich irgendwann nach 20 Uhr vor den Fernseher zu setzen. Das war schon sehr extrem. Normalerweise wenn ich weg gehe trinke ich gerne mal etwas, selten auch etwas mehr, aber nie übermäßig und dann auch so das es am nächsten Tag möglichst geringe auswirkungen hat. Allerdings geh ich jetzt auch nicht so oft weg.
  2. Nein, das richtet sich nach den AGB Regeln § 306 BGB Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit - dejure.org. Diese salvatorischen Klauseln sind, so wie viele andere weit verbreitete Geflogenheiten, nichts als heiße Luft PS: Wie man in § 306 III BGB sehen kann, kann es schon in bestimmten Fällen sein das der gesamte Vertrag dadurch nichtig wird. Das dürften aber nur sehr wenige Fälle sein.
  3. Das kommt drauf an. Bei Führungskräften mit hohen Gehältern kann es wohl unter umständen möglich sein. Aber auch wenn es unzulässig ist, ist dann nicht der gesamte Vertrag nichtig, sondern nur die Klausel. An diese tritt dann die gesetzliche Regel.
  4. AFAIK kommt das auf die jeweilige Situation an. Der Tarifvertrag könnte z.B. als Allgemeingültig erklärt worden sein (TVG - Einzelnorm). Ansonsten wird es wohl oft auch einzelvertraglich festgelegt das ein Tarifvertrag auch für jemanden der nicht hierunter fällt gelten soll. Hier könnte dann wohl auch ein Anspruch aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes darauf bestehen, wenn der AG willkürlich einzelne ANs davon ausschließt obwohl er es mit anderen vereinbart hat.
  5. Ohne jetzt tiefer in die Materie einzusteigen. Nein tut es nicht: Keiner dieser 3 Punkte fällt unter die üblichen Aufgaben/Befugnisse eines Fachinformatikers, aber natürlich gibt es Ausnahmen und Leute die sich hochgearbeitet haben. Zu Behaupten in einem 5 Mann Betrieb mit Chef und 4 Angestellten ist jeder leitender Angestellter weil sich alle auf der gleichen ebende Befinden halte ich auch für sehr...fragwürdig Da gibt es dann einfach keine leitenden Angestellten (sofern nicht einer eben doch eine besondere Position hat).
  6. Guybrush Threepwood hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Gaming Club's Games
    Ein nettes Video das die neue Sov mechanik welche gestern mit dem patch kam anhand des Eroberns einer Station erklärt.
  7. Da würde ich dich als Chef fragen wieso du jetzt plötzlich eine Gehaltserhöhung willst bzw. warum du meinst die verdient zu haben. Wie gesagt sowas müsste man wenn schon bei Vertragsschluss vereinbaren. Aber du kannst es ja mal vorsichtig ansprechen, all zu viele Hoffnungen würde ich mir aber nicht machen wenn das nicht gerade üblich so bei euch sein sollte.
  8. Nein, ist etwas komplett anderes, außer das beide im Weltraum spielen.
  9. Du musst halt beweisen das dein Problem welches jetzt erst aufgetreten ist durch einen Mangel ausgelöst wurde welcher schon zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (salop der Moment wo du sie bekommen hast) bestand. Dafür könnte zum Beispiel sprechen wenn tatsächlich ein solcher Mangel bei einer bestimmten Produktionsreihe bestand und du nachweisen kannst das deine PS4 zu dieser Produktionsreihe gehörte. Frag doch mal bei der Verbraucherzentrale nach was die dir raten können, einen Anwalt zu bezahlen dürfte sich dafür ja wahrscheinlich nicht lohnen. PS: Rein als Information, bis vor kurzem hättest du vor genau dem selben Problem gestanden wenn du dich noch innerhalb der 6 Monate vom Gewährleistungsbginn befunden hättest. Denn nach Rechtssprechung des BGH wurde der § 476 BGB so aufgefasst, dass die Vermutung, das deine PS4 schon beim Kauf mangelhaft war mit der Art des Mangels unvereinbar ist. Denn deine PS4 hat ja erst nach einiger Zeit angefangen CDs einfach so auszuschmeißen und dies nicht von Beginn an getan. Das heißt du hättest genauso nachweisen müssen, dass dies Aufgrund eines "Grundmangels" geschieht welcher von Anfang an vorhanden war. Erst kürzlich hat (AFAIK) der EuGH entschieden das auch dieser "Grundmangel" innerhalb der ersten 6 Monate vermutet wird.
  10. Auch in der Probezeit hast du eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. Von daher macht das jetzt nicht soviel Unterschied ob du jetzt 2 oder 4 Wochen hast, solange du keinen Vertrag unterschreibst der eine längere Kündigungsfrist deinerseits enthält.
  11. Wenn du Gefahr laufen willst auf Schadensersatz verklagt zu werden und auch kein interesse an einem Arbeitszeugnis hast welches du weiterverwenden kannst, kannst du natürlich in der Art vertragsbrüchig werden, dass du einfach nicht mehr zur Arbeit erscheinst. Ob das zu empfehlen ist, ist aber eine andere Frage.
  12. Das werden wohl die selben wichtigen Gründe sein nach denen man sowieso gem. § 612 I BGB fristlos kündigen kann. Also im Prinzip Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung.
  13. Und das ist noch vorsichtig ausgedrückt. Komisch, dass das noch keinem aufgefallen ist. Wie soll man dann zu jeder Tages- und Nachtzeit Rufbereitschaft leisten können? Dann hättest du ja niemals Freizeit in der du machen kannst was du willst (was trinken gehen oder so) weil du immer arbeitsbereit zur Verfügung stehen müsstest. Besonders lange hält man sowas auf jeden Fall nicht durch und für sowas müssten sie imho auch noch ein paar Nullen ans Gehalt dran hängen.
  14. Guybrush Threepwood hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Hast du da eine Quelle zu?
  15. Guybrush Threepwood hat auf Angerf1st's Thema geantwortet in C und C++
    Ein Offset ist wie der Name schon sagt einfach ein Abstand. Z.B. der Abstand von einer Speicheradresse zu der Position wo bestimmte Daten liegen. Z.B. hier char *test = "Hello World"; printf("%s\n", test + 6);[/PHP] Beginnt das Wort World beim Offset 6 PS: wenn ein Zeichen nicht genau 1 Byte groß wäre müsste man die Zeichenlänge natürlich bei der Berechnung des Offsets berücksichtigen. Also z.B. test + 6 * sizeof(char)
  16. Ja, indem du sie einfach nach einander ausführst. Warum das bei dir nicht klappt lässt sich ohne Code nicht sagen.
  17. Nein, du musst bedenken das auf einer Kreuzfahrt immer auch ne Menge älterer Leute sind (also Rentner z.B.). Wenn dann der Altersdurchschnitt bei ~40 liegt dann bedeutet das, dass auch genügend jüngere Leute da waren um das Alter wieder nach unten zu drücken Also es waren tatsächlich ne Menge Leute von Anfang 20 bis Mitte 30 da. Bei der ersten Fahrt sogar nen Haufen Kiddies weil die in der Sommerferienzeit war... -.- PS: oh man, bei all dem Gerede über Kreuzfahrt bekomm ich direkt wieder Lust.
  18. AFAIK gar nicht Wenn du kein Framework wie Linq benutzt sondern den Datenzugriff selber programmierst wirst du wohl erst den Datensatz einfügen müssen, dann die ID auslesen und dann den anderen Datensatz einfügen müssen. Ein Framework könnte dir das abnehmen, dürfte aber intern das gleiche machen. Das ist z.B. auch ein Grund warum man keine automatisch generierten IDs verwendet, sondern diese selbst vergibt. Z.B. mit Guids.
  19. Kann ich sehr empfehlen. Hab schon 2 mal alleine ne Kreuzfahrt gemacht und würde es direkt wieder machen wenn ich die Kohle hätte. Da darf man natürlich nicht mit der Queen Mary oder sowas fahren und sich dann wundern das nur alte Leute auf dem Schiff sind Ich bin beide male mit Kreuzfahrten mit Mein Schiff: TUI Cruises Kreuzfahrt erleben! gefahren und war begeistert. An Altersklassen findest du eigentlich alles auf dem Schiff und der Altersdurchschnitt war bei beiden Reisen glaube ich um die 40.
  20. Was ist denn dein Geschäftsmodell mit dem du Kunden dazu bewegen willst bei dir statt bei einem der unzähligen anderen Anbieter zu kaufen? Das wichtigste dabei dürfte wohl eine gute Suchmaschinenplatzierung sein wenn man nach den von dir angebotenen Produkten sucht.
  21. Guybrush Threepwood hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Dazu interessant: https://netzpolitik.org/2015/luegen-fuer-die-vorratsdatenspeicherung-wir-veroeffentlichen-geheime-nebenabrede-der-bundesregierung/
  22. Guybrush Threepwood hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Ich glaube das vieles von dem was du beschreibst nicht aus Gründen der Sicherheit gemacht wird, sondern damit der Hersteller auch die volle Kontrolle über das Gerät hat nachdem du es gekauft hast. Z.B. das du Anwendungen nur über den Appstore des Herstellers installieren kann. Natürlich bietet das eine gewisse Sicherheit gegen Schadsoftware, allerdings auch eine sehr gute zusätzliche Einnahmequelle.
  23. Guybrush Threepwood hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Das ist leider die übliche naive "Ich hab doch nix zu verbergen" Ansicht der meisten Leute Was dabei nicht bedacht wird ist, dass je mehr man über eine Person, oder eine Gruppe von Personen weiß, desto besser kann man das Verhalten dieser Person(en) vorhersagen bzw. beeinflussen (Wissen ist Macht). Hier wurde das mal an einem sehr schönen Beispiel erklärt: http://www.fachinformatiker.de/daily-talk/111014-vorratsdatenspeicherung-4.html#post1019354
  24. (vk-ek)/ek

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