JayB
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Beiträge von JayB
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Original geschrieben von humpis
Stimmt :-(
Dann ist die richtige Antwort 642 :-(
Ich bin ja für 7 4 2, d innerhalb von 4 Wochen gekündigt werden kann, da das Arbeitsverhältnis keine 2 Jahre Bestand hatte, ud somit der erste Satz des §622 Geltung erhält, der da heisst: Das Arbeitsverhältnis .... kann mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
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Du musst schauen, dass der TFT eine gute Helligkeit hat (über 400cd/m² ist schon ok) und DU musst auch sehr darauf achten dass die Reaktionszeit schnell ist. Ich selber habe jetzt nur Erfahrungen mit dem Eizo L365 ( genial!!). Der hat eine Reaktionszeit von 26 ms.
Aber pass auf, neulich hat Saturn einen TFT angeboten, welcher eine Reaktionszeit von 16 ms hatte, wobei aber nur das Raise Signal berücksichtig wurde. (Die gesmte Reaktionszeit errechnet sich aber aus Raise UND Fall, wobei der Fall anteil grösser ist.)
Ist die Reaktionszeit zu langsam, kommt es zum Verschwimmen, natürlich bei Videos, aber auch beim alltäglichen Internetsurfen ( nämlich beim Scrollen) da kann man dann nichts mehr erkennen.
Hoffe geholfen zu haben.
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Original geschrieben von SteveBo
Habe dann gefragt, ob das "Tabellenbuch Informations- und Telekommunikationstechnik" geht. Und das ist okay. Kostet bei Amazon ja nur 28€ und ist erst in 2 - 6 Wochen lieferbar. Schade, schade.
SteveBo:WD
Probier das mal bei BOL... Da steht bei der Verfügbarkeite 24h...
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Ich habe jetzt bei der Handelskammer angerufen, und die haben mir mitgeteilt dass alle Tabellenbücher anderer Verlage erlaubt sind, solange dort auf dem Titel Tabellenbuch steht. Sollte da was anderes draufstehen sei dies nicht mehr erlaubt.
Aber am besten selber nochmal anrufen, denn die scheinen heute gut drauf zu sein, und teilen einem die schlechte Laune gleich mit...
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Original geschrieben von etschbi
Hallo,
habe hier ZWEI Nachschlagewerke vor mir liegen:
1.) IT-Handbuch vom Westermannverlag
2.) Tabellenbuch vom Gehlenverlag.
In Sachsen waren zur ZP 2002 BEIDE Bücher zugelassen und auch zur Endprüfung werden beide zugelassen sein, so sagen das immer unsere Lehrer. Empfehle, beide Bücher zu kaufen, gearde im IT-Handbuch setht eine Menge zu GP drin (da kann man sich das Lernen sparen;) ).
Grüße
Kannst Du mir vielleicht die ISBN Nummer von dem 2. geben? Denn in der Einladung zur ZP in Hamburg steht zwar dass ein Tabellenbuch benutzt werden darf, aber das IT-Handbuch ist explizit davon ausgenommen.
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Ich hätte auch gerne alle Prüfungen und wäre dankbar wenn Du die an jbeckmann@has-ps.de schicken würdest...
Zwischenprüfung: Unternehmensformen
in Prüfungsaufgaben und -lösungen
Geschrieben
Ansonsten darfst Du bei der Prüfung das IT-Handbuch benutzen, da steht alles sehr kompakt in einer Tabelle.