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  1. Die Frage ist ob Rücktritt oder nur wenige Punkte bekommen das gleiche sind. Oder ob ich im Fall von wenigen Punkten das durch die mündliche Nachprüfung ausgleichen kann. (Oder kann ich das im Fall von Rücktritt auch per mündlicher Nachprüfung ausgleichen?) Rücktritt hätte den Vorteil dass ich meinen Antritt nicht verwirkt habe, so dachte ich. Aber wenn Rücktritt das gleiche ist wie eine 6 dann hätte ich ja in beiden Fällen einen Versuch verwirkt.
  2. Ja ich war angemeldet und die Projektdokumentation wurde bereits bewertet. Da ich den Winter über krank war konnte ich am Fachgespräch/Präsentation nicht teilnehmen.
  3. WiSo habe ich letztes mal bestanden. (a) Von den beiden anderen will ich zurücktreten, aber Wiso behalten. Oder (b) ich trete nur von der einen Prüfung (Planen eines Softwareproduktes) zurück, während ich die andere (Entwicklung und Umsetzung) mache. Geht das?
  4. Ich bin Externer Prüfling - habe und brauche also keinen Ausbildungsbetrieb. Ich habe die AP 1 bestanden. Bei der AP2 habe ich nur die WiSo bestanden. Übermorgen ist der Rest der AP2 (Planen eines Softwareproduktes + Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen). Davon werde ich höchstens Planen eines Softwareproduktes bestehen. Bei Training mit Altprüfungen habe ich etwa 55-60 Punkte bei Planen eines Softwareproduktes. Die andere Prüfung (Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen) will ich erst im September machen. Ich weiß noch nicht genau ob ich übermorgen, am 24.04. vor der AP2-Prüfung zurücktrete, oder lieber die eine AP2-Prüfung (Planen...) doch versuche um sie vielleicht knapp zu bestehen, während ich ja bei der zweiten (Entwicklung...) durchfallen würde. Deshalb meine Fragen: (1) Falls ich von der AP2-Prüfung zurücktrete: kann ich meine Dokumentation, die ich ja schon vor 6 Monaten abgegeben habe (wurde schon bewertet) und wo ich zur mündlichen Präsentation+Fachgespräch im Dezember/Januar aber krank war, kann ich da jetzt die Präsentation + Fachgespräch machen auch wenn ich diesmal von der AP2 zurücktreten würde - oder gibt es die Abhängigkeit: nur in Folge der Teilnahme an der AP2 darf Präsi+ Fachgespräch sein? (2) Wie lange vor der Prüfung kann man zurücktreten ohne ein ärztliches Attest vorzulegen (denn ich bin ja nicht krank)?

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