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ZappaFI

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Beiträge von ZappaFI

  1. vor einer Stunde schrieb Datawrapper:

    Also da "Rücktritt" in deinem Fall jetzt einfach bedeutet, dass du in den Prüfungen die du eigentlich hättest schreiben sollen, eine 6 bekommst und du nur eine MEP machen kannst um die 6 auszugleichen und du gar keine 6 haben darfst, bringt dir das überhaupt nichts.

    Und mal ganz ehrlich, "mit der mündlichen ausgleichen" funktioniert auch nur bedingt.

    Rechenbeispiel:
    Du schreibst jetzt folgende Noten:

    Bereich 1: 40 Punkte (Note 5)
    Bereich 2: 29 Punkte (Note 6)
    Wiso: 80 Punkte 

    Dann musst du, um Bereich 2 von einer 6 auf eine 4 zu bekommen, in der MEP mindestens 91 Punkte haben.

    Das ist nicht realistisch.

    Ich werde wohl dran teilnehmen und nicht zurücktreten.
     

  2. vor einer Stunde schrieb Datawrapper:

    Bei dem Ergebnis hättest du einen Ausbildungsbetrieb brauchen können...

    Die Regelung die charmanta anspricht kenne ich nicht, deshalb kann ich zu a nichts sagen. Aber zu b) Du kannst nicht nur von einem Teil zurücktreten. Du kannst also höchsten dich hinsetzen und nur den Bogen für Entwicklung und Umsetzung ausfüllen. Den anderen gibst du unausgefüllt ab. Dann wird der als 6 bewertet. Aber das ist dasselbe wie wenn du jetzt zurück trittst. 

    Aber wieso fällt einem das überhaupt erst so spät ein?

    Die Frage ist ob Rücktritt oder nur wenige Punkte bekommen das gleiche sind. Oder ob ich im Fall von wenigen Punkten das durch die mündliche Nachprüfung ausgleichen kann. (Oder kann ich das im Fall von Rücktritt auch per mündlicher Nachprüfung ausgleichen?) Rücktritt hätte den Vorteil dass ich meinen Antritt nicht verwirkt habe, so dachte ich. Aber wenn Rücktritt das gleiche ist wie eine 6 dann hätte ich ja in beiden Fällen einen Versuch verwirkt. 

  3. vor 38 Minuten schrieb FISI-I:

    Hast Du Dich denn für die einzelnen Prüfungen, sprich schriftlich und mündlich (Projekt und Präsentation) anmelden können? Wenn nicht, ist auch nicht anzunehmen, dass Du nur von einem Teil zurücktreten kannst.

    Ja ich war angemeldet und die Projektdokumentation wurde bereits bewertet. Da ich den Winter über krank war konnte ich am Fachgespräch/Präsentation nicht teilnehmen.  

  4. vor einer Stunde schrieb Datawrapper:

    Bei dem Ergebnis hättest du einen Ausbildungsbetrieb brauchen können...

    Die Regelung die charmanta anspricht kenne ich nicht, deshalb kann ich zu a nichts sagen. Aber zu b) Du kannst nicht nur von einem Teil zurücktreten. Du kannst also höchsten dich hinsetzen und nur den Bogen für Entwicklung und Umsetzung ausfüllen. Den anderen gibst du unausgefüllt ab. Dann wird der als 6 bewertet. Aber das ist dasselbe wie wenn du jetzt zurück trittst. 

    Aber wieso fällt einem das überhaupt erst so spät ein?

    Ich hätte da auch gerne mehr Informationen gehabt, ich fand aber nichts im Netz dazu. 

  5. vor 1 Stunde schrieb charmanta:

    Du kannst am Prüfungstag zurücktreten, verlierst dann aber wenn ich recht entsinne einen Antrittsversuch. Macht wenig Sinn…

    Da Du bisher aber keinen Teil bestanden hast kann es sein dass Du alles neu machen musst. Das wird Dir nur die IHK zusagen können. Ich halte es aber echt für ne dumme Idee.

    WiSo habe ich letztes mal bestanden.

    (a) Von den beiden anderen will ich zurücktreten, aber Wiso behalten.

    Oder

    (b) ich trete nur von der einen Prüfung (Planen eines Softwareproduktes) zurück, während ich die andere (Entwicklung und Umsetzung) mache.

    Geht das?  

  6. Ich bin Externer Prüfling - habe und brauche also keinen Ausbildungsbetrieb.

    Ich habe die  AP 1 bestanden. Bei der AP2 habe ich nur die WiSo bestanden. Übermorgen ist der Rest der AP2 (Planen eines Softwareproduktes + Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen). Davon werde ich höchstens Planen eines Softwareproduktes bestehen. Bei Training mit Altprüfungen habe ich etwa 55-60 Punkte bei Planen eines Softwareproduktes. Die andere Prüfung (Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen) will ich erst im September machen. 

    Ich weiß noch nicht genau ob ich übermorgen, am 24.04. vor der AP2-Prüfung zurücktrete, oder lieber die eine AP2-Prüfung (Planen...) doch versuche um sie vielleicht knapp zu bestehen, während ich ja bei der zweiten (Entwicklung...) durchfallen würde.

    Deshalb meine Fragen:

    (1) Falls ich von der AP2-Prüfung zurücktrete: kann ich meine Dokumentation, die ich ja schon vor 6 Monaten abgegeben habe (wurde schon bewertet) und wo ich zur mündlichen Präsentation+Fachgespräch im Dezember/Januar aber krank war, kann ich da jetzt die Präsentation + Fachgespräch machen auch wenn ich diesmal von der AP2 zurücktreten würde - oder gibt es die Abhängigkeit: nur in Folge der Teilnahme an der AP2 darf Präsi+ Fachgespräch sein?

    (2) Wie lange vor der Prüfung kann man zurücktreten ohne ein ärztliches Attest vorzulegen (denn ich bin ja nicht krank)?

      

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