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stacktastic

User

Reputationsaktivität

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    Hallo zusammen,
    erst einmal ein herzliches Hallo in die Runde – dies ist mein erster Beitrag hier im Forum.
    Ich absolviere aktuell seit August 2025 eine Umschulung zum Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung, die über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit gefördert wird.
    Da die finanzielle Situation während der Umschulung naturgemäß eher angespannt ist, stellt sich mir die Frage, ob und in welchem Umfang es praktisch sinnvoll und realistisch ist, nebenbei als Softwareentwickler Geld zu verdienen (z. B. Minijob, Teilzeit, Freelance / selbstständig).
    Zur Einordnung meiner Situation:
    Ich beschäftige mich seit der Covid-19-Pandemie bzw. den Lockdowns intensiv mit Softwareentwicklung und war vor Beginn der Umschulung rund 2,5 Jahre als Quereinsteiger in einer Junior-Full-Stack-Developer-Rolle im Blockchain-Umfeld tätig. Die Umschulung dient für mich primär der formalen Qualifikation und dem anerkannten Berufsabschluss.
    Mir ist bewusst, dass eine Nebentätigkeit während ALG I grundsätzlich genehmigungs- und meldepflichtig ist und dass Einkommen ggf. angerechnet wird. Mich interessieren daher vor allem praxisnahe Erfahrungswerte, insbesondere zu folgenden Punkten:
    Wie restriktiv oder flexibel handhaben Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter genehmigte Nebentätigkeiten während einer geförderten Umschulung in der Praxis?
    Welche Arbeitszeit- oder Einkommensgrenzen haben sich erfahrungsgemäß als unproblematisch bzw. problematisch erwiesen?
    Wie wird mit projektbasierten oder unregelmäßigen Einnahmen umgegangen (z. B. Erstellung und gelegentlicher Verkauf von Websites oder kleineren Webprojekten)?
    Ist es aus eurer Erfahrung problematisch, wenn das langfristige Ziel auch der schrittweise Aufbau eines kleinen Kundenstamms ist, ohne dass dies den zeitlichen Fokus der Umschulung beeinträchtigt?
    Hat jemand konkrete Erfahrungen mit Bildungsträgern, die bei paralleler Erwerbstätigkeit Probleme gemacht oder Auflagen erteilt haben?
    Ziel ist für mich nicht, die Umschulung zu gefährden, sondern finanziell etwas Luft zu bekommen und ggf. frühzeitig berufliche Perspektiven aufzubauen, ohne mit der Förderung oder den formalen Rahmenbedingungen in Konflikt zu geraten.
    Danke vorab für eure Rückmeldungen und Erfahrungsberichte.
    Viele Grüße
    Ingo
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    Wenn du den Minijob zu Beginn der Arbeitslosigkeit, bereits länger als 12 Monate ausgeübt hast, dann wird der Freibetrag auf den durchschnittlichen zuverdienat der letzten 12 Monate angehoben. Ansonsten bleibt es bei den 165 euro
  4. Haha
    Nochmals: Ich habe nach ERFAHRUNGSWERTEN gefragt. Was du alles für real hältst, steht hier ebenfalls nicht zur Debatte.
    In Anbetracht der Tatsache, dass die Fähigkeit zum Verständnis komplexer Zusammenhänge essenziell für unseren Beruf ist, bin ich doch recht erstaunt darüber, dass hier eine simple Anforderung von dir augenscheinlich nicht verstanden wird. Da ich prinzipiell nicht davon ausgehe, dir fehle es an der nötigen kognitiven Fähigkeit, gehe ich also erst recht davon aus, dass du trollst.

    Alles Gute

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