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Crow T. Robot

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Beiträge von Crow T. Robot

  1. Datensicherheit ist der Schutz der Daten vor

    - Löschung (Zerstörung)

    - Verfälschung

    - Missbrauch

    - unberechtigtem Zugriff

    Datensicherung sind technische Maßnahmen zur Unterstützung der Datensicherheit:

    - Backup-Konzepte

    - Auswahl geeigneter Speichermedien

    - Aufbewahrung von Speichermedien

    - Zugangskontrollsysteme

    Datenschutz sind rechtliche Normen zum Schutz personenbezogener Daten:

    - BDSG und Länder-DSG

    - Datenschutz-Vereinbarungen

  2. Die richtige Antwort ist meiner Meinung nach 5:

    Zu 1: Nur wegen einer fehlenden Übereinstimmung der WE wird ein Vertrag nicht "automatisch" nichtig. (Die Nichtkeitsgründe stehen in den Par. 125, 134 und 138 ff. BGB.)

    Zu 2: Formfehler berechtigen nicht zum Rücktritt, sondern bewirken eine Nichtigkeit (Par. 125 BGB). Eine Formvorschrift für einfache Kaufverträge gibt es nicht, im Sachverhalt ist nicht ersichtlich, dass sich auf eine Form geeinigt wurde. Ausserdem herrscht Formfreiheit, daher ist ein Formfehler nicht gegeben.

    Zu 3: Unzutreffend (abweichender Geschäftswille). Ansonsten siehe unten Nr. 5.

    Zu 4: Mängelgründe (Par. 434 f. BGB) sind nicht ersichtlich.

    Zu 5: Korrekt. Es liegt ein Irrtum nach Par. 119 Abs. 1 BGB vor, daher ist die Erklärung anfechtbar. In der Antwort 5 ist es auch sehr schön vorformuliert: "wegen Irrtums in der Erklärung" => Das ist ein sogen. Erklärungsirrtum (Par. 119 Abs. 1 2. Fall). Ob die Anfechtung erfolgreich ist, ist für die Fragestellung irrelevant.

    Die Antwort auf die Frage, ob ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, ergibt sich am einfachsten aus dem Umkehrschluss: Ein bestehendes Schuldverhältnis (Vertrag) ist Grundvoraussetzung für eine Anfechtung. Ohne bestehendes Rechtsverhältnis gibt es nichts, das anfechtbar wäre.

    Zur Frage "Wo im Gesetz ist etwas von fehlender Übereinstimmung einer Willenserklärung": Anders herum wird ein Schuh daraus. Gegenseitige übereinstimmende Willenserklärungen sind Grundvoraussetzung für das Zustandekommen eines Schuldverhältnisses (allgemeine Rechtsgeschäftslehre, WE: Par. 116-144 BGB).

  3. Ich mache mal den Anfang und hoffe, dass ich keinen Fehler eingebaut habe. Wenn doch, möge man mich bitte korrigieren... ;)

    Gegebene IP-Adresse:

    dezimal = 192.168.10.0

    dual = 11000000.10101000.00001010.00000000

    Nach RFC950:

    2^4-2 = 14, also benötigst du 4 Bits für die Subnetz-Bildung.

    Die Subnetzmaske ist:

    dual = 11111111.11111111.11111111.11110000

    dezimal = 255.255.255.240

    Anzahl Hosts/Subnetz:

    Für den Host-Anteil verbleiben noch die 4 letzten Bits,

    als sind nach RC950 2^4-2 = 14 Host/SN möglich.

  4. Also Modulo gibt doch den Rest einer Integerdivision. Also führt man einfach die Integerdivision durch, multipliziert das Ergebnis wieder mit dem vorigen Divisor und subtrahiert das Produkt vom vorigen Dividenden.

    int zahl1 = 10;
    
    int zahl2 = 3;
    
    int rest;
    
    
    rest = zahl1 - ((zahl1 / zahl2) * zahl2)

    Habe gerade keinen C-Compiler installiert, um das zu verifizieren, evtl. müsste man in der Klammer noch explizit nach int casten? Aber das Prinzip sollte richtig sein.

  5. Ob eine bestimmte IHK eine bestimmte Vorschrift hierzu hat, weiss ich natürlich auch nicht, aber meistens heisst es, ein "netzunabhängiger Taschenrechner" sei erlaubt.

    Daraus kann ich nicht schliessen, dass ein TR, der Zahlensysteme umrechnen kann, nicht erlaubt sein soll. Daraus kann ich aber sehr wohl schliessen, dass der TR sogar programmierbar sein darf, denn Gegenteiliges wird durch die Netzunabhängigkeit ja nicht impliziert...

  6. Wie schon desöfteren zu diesen "Aachen-PDF" geschrieben wurde: Das ist kein "ach so geheimes" Dokument, sondern Auszüge aus der offizellen und öffentlichen Ausbildungsverordnung. Da diese sehr allgemein gehalten ist, halte ich jegliche Schlussfolgerung für die aktuelle oder sonst eine Prüfung für Unfug.

    Ich kann nur sagen: Macht euch nicht verrückt, wenn ihr kein Magengeschwür bekommen wollt. Wenn man im Unterricht aufgepasst und genug gelernt hat, hat man sein bestes getan, mehr kann man nicht tun. Und dass die AP hier und da mit Überraschungen aufwartet, lässt sich wohl nicht ändern. Einfach die Aufgabe streichen und weiterarbeiten. ;)

    Ich wünsche auf jeden Fall allen und mir viel Erfolg am nächsten Dienstag!

  7. Original geschrieben von Silverblade

    das könnten glad welche aus meinem Jahrgang sein. Hmmm seit Ihr vielleicht aus der SIT02 Osnabrück???? Letzte Reihe????

    Bestimmt nicht, denn der Chief-Master schrieb ja was von IHK Hannover.

    Ich lach mich tot!!!!

    Ich auch! :D Ist schon recht früh, weniger als eine Woche vor der Prüfung mit dem Lernen anzufangen... Wenn man alles kann, wird das wohl reichen, aber da habe ich in diesem Fall so meine Zweifel... :confused:

  8. Hallo IJK!

    Ich verwende Office 2002 Professional, Acrobat ist IIRC irgend eine Version 5.x. Habe mit Visio einige Diagramme erstellt und in Word als Objekte verknüpft, damit Änderungen automatisch im Word-Dok sichtbar werden. (Aber ohne Verknüpfung, sondern direkt importiert gibt es die selben Fehler.)

    Zu viele Farben sind es bestimmt nicht, mal von Schwarz und Weiss (Hintergrund) abgesehen gibt es nie mehr als 2-3 Farben je Diagramm, Farbverläufe gibt es auch nicht.

    Der Tipp mit dem Umweg über den Export als Grafiken klingt gut, das werde ich auf jeden Fall ausprobieren, denn importierte/verknüpfte Grafiken werden perfekt umgesetzt!

    Nein, du trittst mir damit nicht zu nahe. ;) Die Diagramme sind einfach nur farbig, nicht bunt.

  9. Hallo zusammen!

    Wo wir gerade dabei sind: Habe meine Doku mit Acrobat umgewandelt und muss sagen, dass die eingebundenen Visio-Objekte echt besch..... aussehen!

    Haufenweise Farbfehler in den Diagrammen, selbst der jeweils folgende Textabsatz ist eingefärbt, obwohl der gesamte Text natürlich schwarz sein sollte. Beschriftungen sind nicht transparent, haben immer einen weissen Hintergrund und alles sieht sehr pixelig aus.

    Dies betrifft nicht nur die Bildschirmdarstellung sondern auch den Ausdruck. Leider will meine IHK unbedingt die Doku auch in PDF haben!

    Hat jemand eine Idee wo das Problem liegt und wie ich das lösen oder umgehen kann?

  10. Hallo flying_mike!

    Die Erstellung der Doku begleitet den Projektablauf von Anfang bis zum Ende. Das Ergebnis jeder Projektphase wird sogleich dokumentiert. So sehe ich das.

    Beispiel: Das Ergebnis des Fachkonzeptes wird in Form des Pflichtenhefts dokumentiert. Dies erstellst du logischerweise während bzw. am Ende dieser Phase, weil du sonst gar nicht weiterarbeiten kannst.

    Wenn du dich nach der Durchführung noch daran erinnern kannst, was du dir alles am Anfang gedacht hast, kannst dir natürlich auch die Mühe machen, erst hinterher alles aufzuschreiben...

    Natürlich wird nicht sofort alles voll ausformuliert, aber die Ergebnisse einer Phase sollte man zumindest in Stichworten, aber auf jeden Fall vollständig notieren.

    Gerade die Ist-Analyse sollte beim Präsens kein Problem darstellen, schliesslich beschreibst du den momentanen Zustand des Projektumfeldes...

    Beispiel: "Zur Zeit geschieht die Erfassung der erhobenen Daten händisch mit Papier und Bleistift."

    Zur Ich-Form hat timm-bonn mal treffend geschrieben: "Die Ich-Form erinnert doch allzusehr an Aufsätze ala "mein schönstes Ferienerlebnis", die wir wohl alle in der 3.-4. Klasse schreiben durften. ;-)" Dem kann ich nichts hinzufügen... ;)

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