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aliced

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  1. "wenn" man schon mal gearbeitet hat(min. 365 tage) , dann hat man anspruch auf arbeitslosengeld und muss nicht gleich zum sozi rennen. es sei denn man sein abi gemacht ohne zu wissen warum eigendlich oder man hatte kein bockj auf arbeiten.
  2. denn meine umschulung läuft seit 32 monaten
  3. bekomme ich es dann weiterhin aus diesem topf?? sorry habe ich vergessen zu sagen
  4. noch mal in deutsch... ich habe meine präsi am 26.8 aber meine umschulng (JuSoPro) läuft laut vertrag frühestens am präsitag oder spatestens am 11.7 aus. nun meine frage... von wem bekomme ich denn in der "wartezeit" mein geld???

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