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Feuer_und_Flamme

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Beiträge von Feuer_und_Flamme

  1. vor 37 Minuten schrieb lessbess:

    Mein Vorschlag war, du legst einen Benutzer C an, der die Rechte für sowohl Feld A als auch Feld B hat und dieser legt dann den Trigger an. Da der Trigger mit den Rechten des Owners läuft, sollte es gehen.

    Das scheint ja leider nicht der Fall zu sein. Der Owner des Triggers ist genau ein solcher User. Wenn ich mit diesem User das Feld A ändere, funktioniert alles wie gewünscht. Wenn aber User A Feld A ändert, wird Feld B durch den Trigger nicht geändert. Dies kann nur bedeuten, dass der Trigger nicht mit dem Benutzer der Owner des Triggers ist, ausgeführt wird, sondern mit dem User, das das Feld ändert, auf dem der Trigger gesetzt ist. Sonst bestände für mich genau dieses Problem nicht (ich bin bislang auch davon ausgegangen, dass der Owner den Trigger ausführt, aber das scheint nicht der Fall zu sein)

  2. Ich weiß ja, das der Benutzer kein Schreibrecht auf das Feld hat. Der Nutzer A soll das Feld B ja nicht sehen (und darf dann leider auch nicht schreiben).

    Mein Problem ist ja, dass der Trigger ebenfalls mit dem gleichen Benutzer ausgeführt wird, der die Änderung des Feldes macht. Wenn ich dies ändern/umgehen könnte, wäre mir schon geholfen ;-)

  3. Hallo zusammen,

    Ich habe einen Trigger geschrieben, der ein Attribut in einer Klasse ändert, wenn sich ein anderes Feld der gleichen Tabelle ändert. Das klappt soweit problemlos.

    Das Problem ist, wenn der in der Oracle-DB angemeldete Benutzer kein Lesen-Recht auf das Attribut hat, dass der Trigger ändern soll, dann wird der Trigger nicht erfolgreich ausgeführt.

    Wenn ich das gleiche mit einem DB-User ausführe, der das Feld sieht und(!) Änderungsrecht hat, dass läuft der Trigger wie er soll.

    Das Problem ist natürlich, dass der Benutzer, das vom Trigger geänderte Feld nicht sehen soll/darf.

    Beispiel: Ich habe Feld A, auf das User A alle Rechte hat. Auf Feld B hat User B alle Rechte. Wenn User A, Feld A ändert, versuche ich derzeit mit einem Trigger Feld B zu ändern. Dies scheitert aber an den Rechten, weil der Trigger mit den Rechten von User A läuft, der auf Feld B keine Rechte hat.

    Hat hierzu jemand eine Idee? Kann man den Trigger mit anderen Rechten laufen lassen?
  4. 4. Ich bin mir überhaupt nicht so sicher, wie ich damit klarkomme, wenn ich da irgendwas "schlimmes" (man kann ja nicht immer alle retten) sehe. Dem muss man ja auch irgendwie gewachsen sein...nur woher soll man das vorher wissen? Auf der anderen Seite kann man sich aber ja auch nicht ausbilden lassen und dann sagen tschöö, ich kann das nicht. :confused:

    Dazu noch Ergänzend:

    Es ist völlig klar, dass jeder anders mit solchen Situationen umgehen kann. Das kann auch von der momentanen Situation (Zuhause ähnlicher Fall, man hat ein Kind im gleichen Alter, wie das was betroffen ist usw.) abhängen. Was mich heute eher kalt lässt, kann mich morgen umhauen. Zum Glück setzt sich auch innerhalb der Feuerwehren die Meinung durch, dass man über sowas sprechen muss! Größere Feuerwehren haben sogar spezielle Einsatznachsorgeteams, welche bei besonders belastenden Einsätzen Ihre Hilfe anbieten. Prinzipiell sollte man sich wohl im klaren sein, dass man mit gewissen Situationen konfrontiert werden kann. Allerdings bedeutet das nicht, dass man danach alleine damit steht.

    Ansonsten kann ich nur aus eigener Erfahrung sagen, dass man da auch ein wenig hineinwächst. Man wird auch nicht nach ein paar Wochen schon vorne an vorderster Front eingesetzt werden. Und im Gegenzug bereichert einen der Dienst in der Feuerwehr auch mit vielen Erfahrungen, Eindrücken und auch Wissen, welche man wohl woanders kaum bekommen kann.

  5. Hallo Selgald,

    da die öffentliche Feuerwehr Sache der Gemeinden ist und Dienstvorschriften/Gesetze Sache der Länder ist, kann man hier sehr schwer eine Aussage dazu treffen.

    Aber Prinzipiell fängt man als Feuerwehrmann-Anwärter (zumindest in NRW heißt dieser Dienstgrad so) an. Zuerst besucht man einen Grundlehrgang. Das ist überall anders organisiert. Hängt natürlich sehr von der Größe der Feuerwehr ab. Entweder es gibt eine extra Abteilung dafür, wird auf Kreisebene ausgebildet oder halt in der Feuerwehr intern bei den "normalen" Übungsdiensten. Erst nach ablegen von bestimmten Prüfungen, darf man auch aktiv im Gefahrenbereich arbeiten bzw. eingesetzt werden und bestimmte Positionen besetzen. Aber wie bereits angedeutet, ist das sehr allgemein geschrieben, da das in jeder Gemeinde anders geregelt und organisiert ist. Daher der Tipp direkt mit der Feuerwehr in der zuständigen Gemeinde Kontakt aufzunehmen.

    [....]man bekommt alles gezeigt lehrgänge etc, und dann ist man "freiwilliger feuerwehrmann" oder was ganz anderes?

    Jedes Bundesland hat eine eigene Laufbahnverordnung. In NRW startet man als Feuerwehrmann-Anwärter und nach Abschluss des Grundlehrganges wird man zum Feuerwehrmann befördert. Mit weiteren Lehrgängen kannst Du die Karriereleiter weiter erklimmen.

  6. Hallo Selgald,

    am besten wendest Du Dich dazu an die Feuerwehr in deinem Ort bzw. in Deiner Stadt (Telefonbuch oder Stadtverwaltung werden sicher helfen, wenn es keine Internetseite geben sollte).

    Prinzipiell wird in der Regel eine ärztliche Untersuchung zur Einstellung vorgenommen. Desweiteren muss für den Einsatz unter Atemschutz die Arbeitsmedizinische Untersuchung nach G26/3 erfolgreich absolviert werden.

    Interessenten werden wohl bei jeder Feuerwehr sehr willkommen sein, da das allgemeine Interesse für ehrenamtliche Arbeit nachlässt und/oder sich die Vereinbarkeit mit dem Beruf immer schwieriger darstellt.

    Also nimm einfach mal mit der Feuerwehr in Deinem Ort Kontakt auf und schau es Dir einfach mal unverbindlich an.

  7. Aber angenommen, die Feuerwehr kommt nun an und es ist wirklich wieder aus. Muss man dann für die Kosten des Einsatzes aufkommen?

    Da man nach dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) sogar dazu verpflichtet ist, muss man den Einsatz nicht bezahlen.

    § 35

    Meldepflicht

    Wer ein Schadenfeuer, einen Unglücksfall oder ein anderes Ereignis, durch das Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, bemerkt, ist verpflichtet, unverzüglich die Feuerwehr oder die Polizei zu benachrichtigen, sofern er die Gefahr nicht selbst beseitigt oder beseitigen kann. Wer um Übermittlung einer Gefahrenmeldung ersucht wird, ist im Rahmen der ihm gegebenen Möglichkeiten hierzu verpflichtet.

    Das Gesetz ist zwar nur für NRW gültig, wird aber auch in den anderen Bundesländern ähnlich im Gesetz stehen.

    Ausgenommen ist natürlich der "Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln" nach dem Strafgesetzbuch (StGB - Einzelnorm)

  8. Danke für den Hinweis Chief Wiggum.

    Danke für den Link mistro. Über den Link bin ich bei der Recherche auch schon gestolpert. Allerdings funktioniert es bei mir ja prinzipiell. Nur die Spracheinstellung wird nicht übernommen.

    Oder gibt es den Adobe Customization Wizard auch in deutsch? Habe ihn bisher nur auf englisch gefunden. Vielleicht startet das Programm daher auch immer in Englisch statt in deutsch?

  9. Hallo,

    ich versuche seit einiger Zeit eine silent Installation des Adobe Acrobat 9 hinzubekommen. Die MSI Datei habe ich mit dem passenden Adobe Customization Wizard 9 bearbeitet. Die Installation starte ich mit folgendem Befehl: msiexec /i "%wpipath%\\Install\\Adobe\\9Writer\\AcroPro.msi" Transforms="%wpipath%\\Install\\AutoInstall\\Adobe\\9Writer\\AcroPro.mst" /qb'

    Soweit werden auch alle Einstellungen übernommen. Allerdings ist das Programm immer auf Englisch installiert und muss dann per Hand auf Deutsch umgestellt werden. Im Adobe Customization Wizard habe ich allerdings alles auf Deutsch gestellt.

    Was mir noch aufgefallen ist, dass der Adobe Customization Wizard auch eine setup.ini erstellt. Leider weiß ich nicht, wie ich die da einbauen soll. Eigentlich müßte doch alles in der MST stehen, oder?

    Für Ratschläge wäre ich sehr dankbar.

  10. Hallo!

    Folgendes würde ich überprüfen:

    - funktioniert "manuelles" aufnehmen in die Domäne?

    - Ist die Netzwerkkarte nach der OS-Installation vollständig und richtig erkannt? Wenn nicht erst den richtigen Treiber zur Verfügung stellen....

    Gruß

    Feuer_und_Flamme

  11. ein kind ist eine große gemeinsame verantwortung und ich möchte das er genauso rechte hat wie ich ( z.b. sorgerecht)

    Wenn es nur darum geht: Das ist mittlerweile (zum Glück) auch ohne Heirat problemlos möglich => gemeinsames Sorgerecht

  12. Suche den Ordner "C://Dokumente und Einstellungen/Stefan Gomboc/Lokale Einstellungen/Temporary Internet Files" im Internet Explorer (oder so ähnlich, Pfad steht in der Fehlermeldung)

    Bei Windows XP (Win 2000 ähnlich):

    dann Rechte Maustaste ---> Eigenschaften

    dann Reiter "Sicherheit"

    und den jeweiligen (angemeldeten Benutzer) anklicken

    dann werden im unteren Bereich die jeweiligen Rechte angezeigt

    Also lesen und schreiben sollten auf jedenfall auf Zulassen stehen.

    Das ganze auch mal für den nächsten Ordner "OLK35".

  13. Hallo,

    immer wenn ich eine angefügte Bilddatei direkt aus dem Outllok öffnen möchte bekomme ich eine Fehlermeldung. Siehe Screenshot!

    [ATTACH]482[/ATTACH]

    Was kann ich tun, damit es wieder funktioniert?

    Bitte um Hilfe!!!

    Versuche die Datei erst einmal auf Deiner Festplatte zu speichern. Von dort aus sollte es funktionieren. Funktioniert das, gehe mal den Pfad, welcher in der Fehlermeldung genannt ist, nach. Eventuell hast Du keine Rechte in diesem Verzeichnis.

  14. Also ich benutze zur Zeit noch die Kerio Personal Firewall, aber hab gehört das es schon bessere gibt. :eat:

    In welchen Bereichen sollen andere Desktopfirewalls besser sein? Da ich selber diese Firewall benutze und eigentlich recht Zufrieden bin, wüßte ich gerne wo die Probleme bei diesem Produkt sind bzw. was andere Produkte besser oder anders können.

    Sollten die Vorteile im Bereich Handhabung liegen, würde ich vorschlagen, dass Du Dir einfach einige Produkte installierst (natürlich nicht gleichzeitig auf ein System) und ausprobierst. Es gibt von vielen Herstellern mind. eine Personal Version, welche dann für den privaten Bereich kostenlos einsetzbar ist.

  15. So wird man ja am Ende auf eine Stufe mit den Leuten gestellt, die nur einen Realschulabschluss haben.

    Das haben wir wohl so verstanden, wie Du es geschrieben hast. Allerdings wissen wir immer noch nicht aus welchem Bundesland du kommst. Da es ja scheinbar in Bayern erlaubt ist, wie Du sagtst. Von NRW kenne ich das nicht (halt nur bei Religion). Also wird Dir vermutlich keiner sagen können wie das bei euch geregelt ist.

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