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Grubi

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Beiträge von Grubi

  1. wärst du nach deiner Ausbildung arbeitslos, sprich wirst du nicht übernommen? Wenn ja, geh zum Arbeitsamt und sag denen, dass du durch den CCNA einen Job bekommen würdest. Die wollen dann eine bestätigung von dem betrieb und zahlen dir dann meist auch die schulung.

    Probiers einfach mal. Gerade der Abschlusstest vom CCNA ist nicht gerade leicht und hat eine relativ hohe durchfallquote.

  2. Klar ist Abi höher angesehen als das Fachabi, ein BWL Studium an der Uni wird wohl auch angesehener sein als eines an der FH

    Ich hab nun aber schon sehr oft gehört, dass vorallem im technischen Bereich (Informatik, Maschinenbau, Automatisierungstechnik ...) die FH beliebter sein soll, da dort das studium praxisorientierter ist als an der Uni.

  3. wie schon gesagt, mit bestehen der mündl. prüfung, da dir dort schon gesagt wird, ob du bestanden hast oder nicht.

    Die Regelung, die du mit deiner Firma getroffen hast, wäre vor einem Arbeitsgericht nie begründbar (aus der sicht der Firma) und hätte keinerlei chancen.

    Du fragst nun, welcher termin gilt, kann man nicht sagen, da es deinen Fall laut Gesetz nicht gibt.

    Dein Arbeitgeber müsste dir und deinem Kollegen einen befristeten Vertrag zum 31.8.03 geben und bei dir danach verlängern.

  4. hmm ...

    wer hat dein projekt unterschrieben, also dass du es auch wirklich und alleine durchgeführt hast?

    War es dein Chef ... dann sag ihm, dass er es mit einer Unterschrift bestätigt hat.

    Eine Unterschrift zählt meist sehr viel bei einem gerichtlichen vorgehen.

    noch was .. frag deinen arbeitgeber, ob er sich im klaren ist, dass bei nichtbestehen der prüfung, das ausbildungsverhältnis um mind. 1/2 jahr weitergeführt werden MUSS oder sich der AG um eine neue Ausbildungsstelle für dich kümmern muss.

  5. Hallo zusammen,

    bin gerade dabei, ein paar spezifische Outlookformulare zu erstellen. Nun müsste ich spezielle Werte aus einer Aufgabe in ein bereits bestehendes Excel Doc übertragen.

    d.h.

    ich öffne ein selber erstelltes aufgabenformular, geb Daten ein und speichere es. Nun möchte ich über einen CommandButton bzw einer Aktion das Excel Dokument öffnen und automatisch gewisse Werte aus Feldern des Formulars in bestimmte Felder der Exceldatei automatisch übertragen lassen.

    Hab leider von VBA keine bzw kaum ahnung, vielleicht kann mir jemand helfen und ein beispiel nennen oder einen denkansatz geben

    danke

  6. Abend zusammen,

    folgendes problem..

    hab mir ein neues dect telefon(T-Sinus 710 Komfort) gekauft (bzw eltern), da das alte den geist aufgegeben hat.

    Nun, soweit so gut, das Telefon funktioniert mit dem mitgelieferten Kabel(Euro, CTR 37; 3-4 Belegung) problemlos. Nun, da aber der Standort nicht direkt neben der Dose ist, wurde bereits für das alte Telefon ein längeres F-kodiertes TAE Kabel gekauft. bei diesem sind La;Lb;W und E belegt, bei dem originalkabel nur La und Lb.

    Ich bin net wirklich der Telefonspezialist, aber normalerweise ist bei Telefonen die steckerbelegung doch immer gleich oder nicht?

    La (1) auf 3

    Lb (2) auf 4

    W (3) auf 2

    E (4) auf 5

    Warum bekomm ich bei dem originalkabel Amt und bei dem anderen nicht?

    Das komische ist auch, dass nicht jedes Telefion kein Amt bekommt.

    Wir haben 2 weitere DECTs, das T-Sinus 23 bekommt ebanfalls kein Amt, das T Easy C310 aber schon. Auch unser altes Loewe alphaTel 4000 funktionierte problemlos mit dem langen, 4x belegten Kabel.

    Weiß einer rat?

    P.S. ich hoff des war des richtige Forum :)

  7. hab hier was gefunden, steht alles drin.

    ich könnt mir gut vorstellen, dass die ihl die frage nicht wertet.

    http://www.ra-kassing.de/download/BEWERB.DOC

    Nach was darf der Arbeitgeber nicht fragen:

    Religion:

    Wer an was glaubt oder auch nicht - das geht grundsätzlich niemanden etwas an. Etwas Anderes gilt nur, wenn der Glaube im auszuübenden Beruf eine Rolle spielt. ...

    Personenstand:

    Ob jemand heiraten will, schon ver-heiratet ist oder in nichtehelicher Gemeinschaft mit seinem Goldfisch lebt, ist seine Privatsache. Danach darf der Chef nicht fragen. ...

    Gewerkschaft:

    Ob der neue Arbeitnehmer in der Ge-werkschaft ist oder nicht, geht den Chef grundsätzlich nichts an. Nach-dem er ohnehin alle Arbeitnehmer gleichbehandeln muß, muß er jedem den Tariflohn zahlen, egal ob Tarif-partner oder nicht. Außerdem garan-tiert das Grundgesetz jedem die Koa-litionsfreiheit - und die wäre nicht mehr gewährleistet, wenn die Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit gestattet wäre und Gewerkschafter dann zunehmend von Jobs ausge-schlossen würden.

    Vorstrafen:

    Nach Vorstrafen darf der Chef fragen - aber nur nach einschlägigen, also solchen, aus denen sich ein Verhalten ergibt, das für den Job schädlich sein könnte.

    Der Kraftfahrer muß auf die Frage nach Vorstrafen also Auskunft über Verkehrsdelikte, nicht aber über sei-nen letzten Bankraub geben, der Kas-sierer muß die Wahrheit über seine Vermögensdelikte sagen (Diebstahl, Betrug etc.), darf aber seine Trun-kenheitsfahrten und Wirtshausschlä-gereien verschweigen.

    Wo muss der AN nicht die wahrheit sagen:

    Vorstrafen:

    Über Vorstrafen muß der Arbeitneh-mer Auskunft geben, wenn Sie ein-schlägig sind. Über laufende Ermitt-lungen darf er jedoch schweigen, auch wenn sie einschlägig sind, ArbG Münster, 3 Ca 1459/92

    mehr steht jetzt auch nicht drin, also man könnte bei der IHK durchaus einspruch einlegen, da die fragestellung nicht eindeutig war.

  8. nochmal zur aufgabe 4:

    hab hier was gefunden, steht alles drin.

    ich könnt mir gut vorstellen, dass die ihl die frage nicht wertet.

    http://www.ra-kassing.de/download/BEWERB.DOC

    Nach was darf der Arbeitgeber nicht fragen:

    Religion:

    Wer an was glaubt oder auch nicht - das geht grundsätzlich niemanden etwas an. Etwas Anderes gilt nur, wenn der Glaube im auszuübenden Beruf eine Rolle spielt. ...

    Personenstand:

    Ob jemand heiraten will, schon ver-heiratet ist oder in nichtehelicher Gemeinschaft mit seinem Goldfisch lebt, ist seine Privatsache. Danach darf der Chef nicht fragen. ...

    Gewerkschaft:

    Ob der neue Arbeitnehmer in der Ge-werkschaft ist oder nicht, geht den Chef grundsätzlich nichts an. Nach-dem er ohnehin alle Arbeitnehmer gleichbehandeln muß, muß er jedem den Tariflohn zahlen, egal ob Tarif-partner oder nicht. Außerdem garan-tiert das Grundgesetz jedem die Koa-litionsfreiheit - und die wäre nicht mehr gewährleistet, wenn die Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit gestattet wäre und Gewerkschafter dann zunehmend von Jobs ausge-schlossen würden.

    Vorstrafen:

    Nach Vorstrafen darf der Chef fragen - aber nur nach einschlägigen, also solchen, aus denen sich ein Verhalten ergibt, das für den Job schädlich sein könnte.

    Der Kraftfahrer muß auf die Frage nach Vorstrafen also Auskunft über Verkehrsdelikte, nicht aber über sei-nen letzten Bankraub geben, der Kas-sierer muß die Wahrheit über seine Vermögensdelikte sagen (Diebstahl, Betrug etc.), darf aber seine Trun-kenheitsfahrten und Wirtshausschlä-gereien verschweigen.

    Wo muss der AN nicht die wahrheit sagen:

    Vorstrafen:

    Über Vorstrafen muß der Arbeitneh-mer Auskunft geben, wenn Sie ein-schlägig sind. Über laufende Ermitt-lungen darf er jedoch schweigen, auch wenn sie einschlägig sind, ArbG Münster, 3 Ca 1459/92

    mehr steht jetzt auch nicht drin, also man könnte bei der IHK durchaus einspruch einlegen, da die fragestellung nicht eindeutig war.

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