Da_Bit
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Beiträge von Da_Bit
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Hey,
das Problem ist das ich der einzigste Admin für 4 Niederlassungen bin der sich im Unixbereich auskennt.
Alle anderen wissen gerade mal das es vi gibt.
Unsere komplette Infrastruktur besteht aus Unix. wenn ich Urlaub habe wolle ich nämlich eigendlich mein Firmenhandy zuhause lassen....
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Hey Cyberfree,
linuxconf usw habe ich auch schon alle durch. Problem ist,
das ich ein Tool brauche was eigendlich "jeder" bedienen kann.
Webmin ist eine alternative, wirft mir nur die Configs durcheinander, da ich ja nur Konsolenmensch bin.
Gruß
DaBit
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Hello Board,
kleine Frage:
Ich überlege anstelle von SuSE einen RedHat Server auszusetzen.
Jedoch habe ich bedenken, da wenn ich Urlaub habe niemand mehr die Kiste bedienen kann. (Runlevel 3, Textmodus)
Gibt es vergleichbares wie Yast für RedHat?
Ein einfaches GUI was ich in einer Konsole steuern kann
(Software installieren and so on.)
Damit würdens dann auch meine kollegen schaffen...
DaBIt
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Hello People,
ich möchte gerne bei mir in der Firma als Ausbilder einen Azubi haben. Habe irgendwo gelesen, das ich das jetzt darf, ohne AusbliderPrüfung.
Stimmt das, wenn ja, welche Qualifikationen benötige ich?
Wo muss ich mich melden?
Bin gelernter FI mit Abschluss W 2002.
DaBit
Ausbilderschein
in Ausbildung im IT-Bereich
Geschrieben
Ja, das Problem mit der Ausbildungs Qualli kenne ich.
Wo kan nich denn nachlesen, das ich Ausbilden darf??
Muß ja irgendwo was zum lesen sein. Habe von der IHK auch schon eine email bekommen, da stand folgendes drin:
um von Ihrer Firma als Ausbilder benannt zu werden müssen Sie sowohl
persönlich als auch fachlich geeignet sein.
Persönlich nicht geeignet ist insbesondere, wer
1. Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder
2. wiederholt oder schwer gegen dieses Gesetz oder die auf Grund
dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen
verstoßen hat.
Die für die fachliche Eignung erforderlichen beruflichen Fertigkeiten und
Kenntnisse besitzt, wer das vierundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat und
die Abschlußprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden
Fachrichtung bestanden hat.
Ausbilder im Sinne des § 1, der Ausbilder-Eignungsverordnung, sind für
Ausbildungsverhältnisse, die in der Zeit vom
1. August 2003 bis 31. Juli 2008 bestehen oder begründet werden, von der
Pflicht zum Nachweis von Kenntnissen nach dieser Verordnung befreit.